Unter anderem Pistolen, Maschinengewehre, einen Säbel, einen Degen, elf Dolche und 80 Bajonette – daraus bestand die Waffensammlung, die ein 63-jähriger Regensburger auf seinem Dachboden zusammengestellt hatte – obwohl es ihm verboten war. Nun musste sich der Mann vor Gericht für seine Sammlung verantworten.
Gewehr der Wehrmacht in Sammlung
Bereits Ende 2021 waren Ermittler nach einem Hinweis des Landeskriminalamtes aus Schleswig-Holstein bei einer Hausdurchsuchung auf das Waffenlager des 63-Jährigen gestoßen. Unter den Waffen befand sich etwa auch ein Gewehr des Waffenherstellers Walther, das im Zweiten Weltkrieg von der Wehrmacht benutzt wurde. Gefunden wurde auch ein G36 – ein Gewehr, das aktuell auch die Bundeswehr in ihrem Bestand hat. Die Sammlung soll laut dem Mann einen Gesamtwert von mindestens 20.000 Euro gehabt haben.
Mann erneut wegen Waffenbesitz verurteilt
Dem Mann war der Erwerb und Besitz von Waffen, auch von erlaubnisfreien Waffen, seit 2015 eigentlich verboten. Schon damals war er wegen unerlaubten Schusswaffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Das Amtsgericht Regensburg hat ihn am Montagvormittag erneut verurteilt - wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz lautet das Urteil auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung. Zu den Verstößen gehört unter anderem der hier nicht erlaubte Besitz und Erwerb von Schusswaffen. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Zudem muss der gelernte Maschinenbautechniker eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro zahlen und drei Beratungsgespräche in einer Fachambulanz für Suchtprobleme wahrnehmen.
"Extrem ausgeprägte Sammelleidenschaft"
Der Vater zweier Söhne war am Montag vollumfänglich geständig und zeigte sich reumütig. Er selbst sowie ein als Zeuge geladener Polizeibeamter begründeten die Taten mit einer "extrem ausgeprägten Sammelleidenschaft". Obwohl der verheiratete Mann Wiederholungstäter ist, sah die Richterin von einer Gefängnisstrafe ab.
Strafmildernd wirkte sich laut Richterin nicht nur sein Geständnis aus, sondern auch die lange Verfahrensdauer, dass er Reue gezeigt habe sowie eine günstige Sozialprognose. Zudem sah es die Richterin als erwiesen an, dass der Mann keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und die Waffen nicht schussfähig machen wollte, sondern mit den Taten tatsächlich ausschließlich seiner Sammelleidenschaft nachgegangen ist. Zulasten des Verurteilten wertete das Gericht, dass er vorbestraft ist und ein Teil seiner Familie Zugang zu den Waffen hatte.
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