Während des G7-Gipfels im Juni in Elmau gilt in großen Teilen Südbayerns ein Flugverbot – für die Sicherheit der Teilnehmer des hochkarätigen Treffens im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Nur Linienflugzeuge, die nach Instrumenten fliegen, sind von dem Flugverbot nicht betroffen.
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Flugverbotsgebiet mehr als 200 km lang und 100 km breit
Auf Sicht fliegende Sportflugzeuge oder Drachen- und Gleitschirmflieger sowie Drohnen und Modellflugzeuge müssen von Ingolstadt bis an die italienische Staatsgrenze während der Ankunft und Abreise der Politiker am Boden bleiben.
Das Flugbeschränkungsgebiet habe teils eine Nord-Süd-Ausdehnung von mehr als 200 Kilometern, teilte der G7-Planungstab der Polizei mit. Die Ost-West-Ausdehnung erstrecke sich über mehr als 100 Kilometer von Füssen bis an den Tegernsee. In einem Radius von 56 Kilometern um Elmau gilt das Flugverbot für Sportflieger sogar an allen drei Gipfeltagen Ende Juni.
Bei Verstoß droht bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe
Drohnen und ferngesteuerte Flugmodelle dürfen in einem Radius von 19 Kilometern um Elmau und den Flugplatz Pömetsried bei Ohlstadt im Radius von sechs Kilometern nicht fliegen.
Wer die Regeln nicht beachtet, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Neben Geldstrafen drohen bei Verstoß sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. Ausgenommen sind nur Flüge des Rettungsdienstes, der Polizei, der Bundeswehr sowie Flüge von G7-Delegationen.
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