Seit dem 1. März 2025 dürfen Wassersportler die Fränkische Saale wieder uneingeschränkt nutzen. Hintergrund ist das Auslaufen der Allgemeinverfügung des Landratsamts Bad Kissingen, die seit Februar 2024 den Wassersport auf dem Fluss aufgrund von Gefahren durch herabfallende Äste untersagt hatte. Der Bayerische Kanu-Verband freut sich, die Saale wieder befahren zu dürfen, zeigt sich gegenüber der Allgemeinverfügung aber nach wie vor kritisch.
Nach Paddelverbot: Bayerischer Kanu-Verband bezieht Stellung
Dass Wassersportler die Saale wieder befahren dürfen, sei sehr erfreulich, aber auch überfällig, so Susanne Patzelt, Bezirksvorsitzende des Bayerischen Kanu-Verbands in Unterfranken. In dieser Form sei die Einschränkung nicht notwendig gewesen. Der Verband wolle dem Landkreis Bad Kissingen nun unter Beweis stellen, wie umsichtig und gefahrenbewusst sie sich auf der Saale bewegen. "Wir sind ausgebildet und geschult – sowohl in Sicherheitsfragen als auch im Umweltschutz", so Patzelt.
Wirtschaftliche Folgen der Einschränkung
Nicht nur Paddler waren von der Befahrungsbeschränkung betroffen. Auch die Gastronomiebetriebe entlang der Saale litten unter den Einschränkungen, da weniger Touristen und Wassersportler den Fluss besuchten. Die Aufhebung des Verbots könnte nun eine positive Wendung für die lokale Wirtschaft bedeuten.
Vom Landratsamt Bad Kissingen hieß es Ende vergangener Woche auf BR24-Anfrage: Paddeln auf dem Fluss sei vorerst wieder erlaubt. Das Verwaltungsgericht Würzburg muss aber noch eine endgültige Entscheidung treffen. Wie es vom Verwaltungsgericht hieß, könnte das Paddel-Verbot endgültig aufgehoben werden. Damit hätte sich dann auch die Klage eines Kanu-Sportlers gegen das Verbot erledigt.
Endgültige Entscheidung nach weiteren Baumarbeiten
"Angesichts derzeit laufender Maßnahmen des Landratsamts Bad Kissingen zur Fällung gefahrenträchtiger Bäume an der Fränkischen Saale kann sich nach Mitteilung des Landratsamtes gegenüber dem Gericht im Laufe der nächsten ein bis zwei Monate nach erneuter Prüfung und Bewertung ggf. eine veränderte Einschätzung der Gefahrenlage ergeben", so das Gericht. Das könnte zu einer "teilweisen oder vollständigen Aufhebung der Verbotsverfügung führen", so das Gericht weiter. Die Kammer will nun zuerst die weiteren Arbeiten an den Bäumen entlang des Ufers abwarten, "bevor das Verfahren weiter vorangetrieben wird".
Geplante Eröffnungsfahrt als Statement
Ein deutliches Zeichen setzen will der Bayerische Kanu-Verband mit einer Eröffnungsfahrt am 30. März 2025, bei der Paddler aus verschiedenen Regionen erwartet werden. Wie Susanne Patzelt erklärt, soll die Veranstaltung insbesondere verdeutlichen, wer von dem Paddelverbot betroffen war. Aus diesem Grund wird die Eröffnungsfahrt in Zusammenarbeit mit Gastronomiebetrieben entlang der Saale organisiert. "Wir wollen zeigen, wie viele Menschen betroffen waren. Es ging um Existenzen", erklärt Patzelt.
Regelkonformes Paddeln
Seitdem die Allgemeinverfügung ausgelaufen ist, seien schon Paddler auf der Saale unterwegs, so Patzelt. Alle würden sich dabei an bestimmte Regeln halten, beispielsweise ist das Ein- und Aussteigen nur an vorgesehenen Stellen erlaubt, um Tiere nicht zu stören. Und Uferbefahrungen bleiben verboten, um die Natur zu schützen. Zudem wurden seitens des Landkreises Bad Kissingen bereits Sicherheitsmaßnahmen, wie die Entfernung von Altholz, umgesetzt.
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