In den kommenden Jahren sollen in München und den umliegenden Landkreisen Windparks entstehen, im Einklang mit den Vorgaben der Bundesregierung. Bis 2027 soll die Region 1,1 Prozent ihrer Fläche für Windkraft nutzen.
Der Regionale Planungsverband München (RPV) hat nun einen Vorabentwurf beschlossen, der die Standorte für Windenergieanlagen festlegt. Insgesamt handelt es sich um 22 ausgewiesene Gebiete, die über die gesamte Region verteilt sind. Dabei flossen sowohl Planungen als auch Wünsche der Verbandsmitglieder ein. Der RPV setzt sich aus 185 Gemeinden, acht Landkreisen sowie der Landeshauptstadt zusammen.
Windräder nicht gleichmäßig, sondern sinnvoll verteilen
Die Verteilung der Flächen für Windkraftanlagen in der Region ist uneinheitlich. Im Norden dominieren zahlreiche kleinere Flächen, die teilweise durch große Lücken unterbrochen sind. Dies ist insbesondere auf den Flughafen, militärische Interessen und die kleinteilige Siedlungsstruktur zurückzuführen.
Im Süden sind es überwiegend große Waldgebiete. Die Ausgangslagen seien einfach sehr unterschiedlich, erklärt Marc Wißmann, Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes München (RPV). Ziel sei es, ein ausgewogenes Gesamtkonzept für die Region zu erstellen. "Wir wollen eine Konzentration der Anlagen und eine Zersiedelung vermeiden", so Wißmann.
Im Norden mehrere kleine, im Süden weniger größere Gebiete
Im südlichen Teil werden großflächige Strukturen definiert, die jeweils einen Mindestabstand von 15 Kilometern zueinander aufweisen. Einige dieser Gebiete beherbergen bereits bestehende Windenergieanlagen.
Von Westen nach Osten gibt es fünf große Ausweisungen mit insgesamt sechs sogenannten Vorranggebieten: Denklinger Forst, Riederau (westlich vom Ammersee), Forstenrieder Park und Berg sowie Hofoldinger Forst und Ebersberger Forst. Wichtig ist, dass für diese Flächen eine alternative Raumnutzung untersagt ist und die Errichtung von Windenergieanlagen bevorzugt erlaubt ist.
Entscheidend sei die Blickbeziehung aus dem Stadtgebiet München und den angrenzenden Gemeinden in die Alpen, so RPV-Chef Marc Wißmann: "Wir möchten auf diesen fünf großen Flächen nicht klotzen, sondern die Windenergienutzung für Mensch und Natur verträglich gestalten."
Im Norden gestaltet sich die Umsetzung kleinteiliger, da die Suchräume stark zersplittert sind. Der Raum wird von Dörfern und Weilern geprägt, und es gibt keine ausgedehnten Waldgebiete, berichtet der RPV.
Die Kleinstrukturen im Norden werden zu Clustern mit Abständen untereinander von möglichst mindestens fünf Kilometern gebündelt, bestehende Windparks inklusive. Durch die Cluster entstehen 16 Vorranggebiete. Dazu gehören unter anderem: Egenhofen/Fürstenfeldbruck/Maisach/Mammendorf, Altomünster/Hilgertshausen-Tandern, Kirchdorf an der Amper/Wolfersdorf, Fraunberg/Kirchberg/Langenpreising/Steinkirchen/Wartenberg, Bockhorn/Inning an der Holz/Taufkirchen (Vils), zwischen Eching, Garching bei München und Neufahrn bei Freising.
Viele Vorgaben und Auflagen: Suche nach Flächen für Windparks schwierig
Die Festlegung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen stelle eine beträchtliche Herausforderung dar, betont RPV-Leiter Wißmann.
Viele Vorgaben und Auflagen mussten erfüllt werden. Der RPV hat dazu eine Datenbank mit mehr als 100 Kriterien erstellt. Dazu gehören unter anderem: Schutz des Landschaftsbildes, Artenschutz, militärische Gegebenheiten, Windgeschwindigkeit, Trinkwasserschutz, Interessen der Land- und Forstwirtschaft, Siedlungen/Menschen, kommunale Interessen.
Region München übertrifft Erwartungen der Bundesregierung
Es ist klar: Die Region München übertrifft die von der Bundesregierung geforderte Flächenanforderung für Windenergie, insgesamt sind es fast 127 Quadratkilometer.
Das entspricht 2,3 Prozent der Regionsfläche. Die Bundesregierung fordert bis 2027 1,1 Prozent. Aber: Bis spätestens Ende 2032 muss der Freistaat Bayern in Summe 1,8 Prozent seiner Landesfläche ausweisen. Außerdem rechnet der RPV damit, dass vorgeschlagene Flächen wegen Artenschutz, Luftfahrt und Militär wegfallen könnten.
Feinschliff jetzt mit Kommunen und Landkreisen
Kommunen und Landkreise können jetzt innerhalb von acht Wochen dazu Stellung beziehen. Der RPV erarbeitet dann einen neuen Entwurf bis zur Sommerpause. Mit dem Beschluss des Steuerungskonzepts, vorgesehen für das zweite Quartal 2024, beginnt das formale Beteiligungsverfahren mit bis zu zwei Anhörungen bis Ende 2025.
Anfang 2026 will der RPV die Änderung des Regionalplans beschließen; mit dessen Verbindlichkeitserklärung erreicht er sein erstes Teilflächenziel von mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche. Wann tatsächlich Windräder gebaut werden, ist aber noch unklar.
Die Unterlagen zu den 22 vorgeschlagenen Windenergie-Vorrangflächen (externer Link) sind ab sofort einsehbar.
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