Ein 26 Jahre alter Mann ist am Mittwoch am Landgericht Hof zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Er wurde unter anderem wegen der Vergewaltigung der zehnjährigen Lena aus Waldsassen schuldig gesprochen. Das Mädchen starb in der Nacht der Vergewaltigung. Dass der Verurteilte an dieser Tat beteiligt war, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Getötet haben soll das Mädchen ein damals elf Jahre alter Junge. Da er nicht strafmündig ist, kann er für die Tat nicht verurteilt werden. Was geschieht nun mit ihm?
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Tod im Kinderheim Wunsiedel: Junge wird "intensiv betreut"
Laut Aussage von Michael Hasslacher, dem Anwalt des Jungen, ist der heute Zwölfjährige in einer Einrichtung untergebracht, weit vom Ort des Geschehens entfernt. Dort werde der Junge intensiv betreut und habe derzeit keinen Kontakt zu anderen Kindern. Bei dieser Entscheidung spiele der Aspekt der Sicherheit eine Rolle. Der Zwölfjährige werde in der Einrichtung auch unterrichtet und medizinisch behandelt. Er sei hoffnungsvoll, dass der Junge angemessen betreut werde, und hoffe darauf, dass dem Zwölfjährigen dort geholfen werden könne, so der Anwalt.
Während des Prozesses hatte Hasslacher immer wieder Beweisanträge gestellt. So wollte er die Aussage des Zwölfjährigen unterstreichen, der angegeben hatte, vom 26-Jährigen unter Druck gesetzt und zur Tötung von Lena angestiftet worden zu sein. Der Junge habe gesagt: "Wenn der Einbrecher nicht gekommen wäre, dann wäre das alles gar nicht passiert", so der Anwalt. Ein Gutachter konnte die Glaubwürdigkeit der Aussagen des Jungen allerdings nicht beurteilen: Sie seien zu stark von dem beeinflusst, was die Ermittler durch ihre suggestive und manipulative Frageweise vorgegeben hätten.
Die Tatnacht in Wunsiedel: Das soll geschehen sein
Auf der Suche nach Wertgegenständen soll der 26 Jahre alte Daniel T. im April 2023 in das Kinder- und Jugendhilfezentrum eingestiegen sein. Dort sei er auf den damals elf Jahre alten Jungen getroffen. Es sei zu einem Gespräch mit sexuellem Inhalt gekommen.
Der Einbrecher soll sich vor dem Jungen selbst befriedigt und Lena vergewaltigt haben. Dann habe er das Kinderheim wieder verlassen, so Daniel T. Später in der Nacht soll der Junge dann das Mädchen getötet haben, offenbar im Streit.
Keine strafrechtlichen Konsequenzen für Kinder unter 14
In Deutschland sind Personen unter 14 Jahren nicht strafmündig. Das bedeutet: Selbst wenn feststünde, dass der Zwölfjährige das Verbrechen begangen hätte, hätte das keine strafrechtlichen Folgen für ihn. Die Betonung dabei liegt auf dem Wort "strafrechtlich". Andere Konsequenzen sind hingegen durchaus möglich.
Zuständig sind in solchen Fällen die Jugendämter. Bei Straffällen von Kindern unter 14 Jahren können die Ämter in Kooperation mit anderen Institutionen wie Justiz, Polizei oder Schulen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Diese sollen am Kindeswohl ausgerichtet sein. Im Zentrum soll dabei nicht die Strafe stehen, sondern die Resozialisierung.
Die Möglichkeiten der Jugendämter reichen dabei vom Angebot einer Erziehungsberatung oder ambulanter Hilfe bis hin zu einer dauerhaften Unterbringung des Kindes in einem Heim oder einem psychiatrischen Krankenhaus.
Im Video: BR24 Live: Wunsiedel-Urteil: So reagiert die Familie
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