Ärztepräsident Klaus Reinhardt hat die von der Bundesregierung geplante Triage-Regelung zur Verteilung von Intensivbetten bei knappen Behandlungskapazitäten kritisiert.
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"Ärtzinnen und Ärzte dürfen keinen rechtlichen Risiken ausgesetzt werden"
Für Ärztinnen und Ärzte sei es unabdingbar, dass sie sich keinen rechtlichen Risiken aussetzten, wenn sie in einer extrem schwierigen Situation eine Entscheidung über die Behandlungsreihenfolge träfen, sagte Reinhardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag).
Deshalb hätte in dem Gesetz neben dem Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten auch die ärztliche Indikation und der Patientenwille verankert werden müssen. Das sei aber nicht geschehen.
"Ohne eine solche Klarstellung wird der Hinweis in der Gesetzesbegründung, dass die Letztverantwortung für die Beurteilung medizinischer Sachverhalte bei den Ärztinnen und Ärzten liegt, diese eher noch weiter verunsichern", sagte Reinhardt. Vor diesem Hintergrund sei es gut, dass es eine Überprüfung der Triage-Regelungen geben solle, um die Auswirkungen auf die medizinische Praxis zu überprüfen.
Intensivmediziner kündigt Verfassungsklage an
Auch der Augsburger Intensivmediziner Axel Heller geht mit der geplanten Triage Neuregelung hart ins Gericht. Im Interview mit der radioWelt von Bayern 2 sagte er: "Aus meiner Sicht ist das ein kleinster gemeinsamer Nenner, den die Koalition zusammen gebündelt hat, die schaden den Patienten, aber auch uns Ärzten. Wir möchten gerne in ein faktenbasiertes Gespräch kommen und gemeinsam eine Verfassungsklage gegen dieses heute zu beschließende Gesetz vorantreiben."
Heller kritisiert besonders die Neuregelung bei der Ex-Post-Triage. Dabei geht es darum, dass ein Patient, der beispielsweise an einer Beatmung hängt, nicht von der Beatmung abgetrennt werden darf zu Gunsten eines neuen Patienten mit besserer Überlebenschance. "Das ist strafbewährt und wird als Totschlag gewertet, wenn man das tut", sagte Axel Heller.
Der Intensivmediziner kritisiert weiter: "Damit sind unsere Ärzte (...) da total ungeschützt. Auch wenn es eine vom ärztlichen Ethos her gebotene Sache wäre, werden sie dafür danach bestraft. Insofern ist es etwas, was wir nicht akzeptieren können." Der Direktor der Anästhesiologie des Universitätsklinikums Augsburg verweist darauf, dass bereits bisher die Ärzte solche Ex-Post-Triage oft treffen müssen. Er glaubt: "Letztlich will Lauterbach die Triage verbieten, um niemanden im Umfeld die Last dafür aufzubürden. Aber mit dem Verbot ist nicht der Zustrom neuer Pateinten unterbunden, der sich einfach nicht verbieten lässt."
Kritik auch von den Grünen
Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Corinna Rüffer kritisierte in der Zeitung, das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Triage-Beschluss festgestellt, dass der Staat dazu verpflichtet sei, behinderte Menschen in einem pandemiebedingten Triage-Fall wirksam vor einer Diskriminierung zu schützen. Das löse der Gesetzentwurf nicht ein.
"Das im Gesetz gewählte Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit wirkt immanent diskriminierend, weil es nicht dazu dient, die schwachen Patientinnen und Patienten zu schützen, sondern im Gegenteil darauf gerichtet ist, die "fittesten" zu retten."
Triage-Gesetz soll Vorgehen im Krankenhaus regeln
Das Triage-Gesetz soll das Vorgehen im Krankenhaus regeln, wenn wegen einer übertragbaren Krankheit wie Corona zu wenige Intensivbetten vorhanden sind. In solchen Fällen soll die Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patienten maßgeblich darüber entscheiden, ob er ein Bett bekommt oder nicht. Der Bundestag soll am Donnerstagnachmittag über das Vorhaben abstimmen.
Mit Informationen von dpa
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