Eine App zur Bafög-Beantragung ist auf einem Mobiltelefon zu sehen.
Bildrechte: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt
Audiobeitrag

Symbolbild: Eine App zur Bafög-Beantragung ist auf einem Mobiltelefon zu sehen.

Audiobeitrag
>

Studierende: Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf mehr Bafög

Studierende: Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf mehr Bafög

Das Bundesverfassungsgericht hat eine wichtige Entscheidung zum BAföG gefällt. Demnach haben Studierende keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf. Zwar müsse der Staat für gleiche Bildungschancen sorgen, doch die Politik habe großen Spielraum.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Studierende haben keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf höheres Bafög. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Aus dem vom Grundgesetz abgeleiteten Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums könne kein Recht für mittellose Hochschulzugangsberechtigte auf staatliche Leistungen hergeleitet werden, die ein Studium ermöglichen. 

Der Anspruch auf existenzsichernde Leistungen bestehe nicht, wenn man eine existenzsichernde Arbeit aufnehmen könne, hieß es weiter – auch wenn dann unter Umständen Studieren unmöglich werde.

Das Bafög für Studierende ist zur Hälfte ein Zuschuss, die andere Hälfte ein Darlehen. Es setzt sich zusammen aus einer Grundpauschale, einer Unterkunftspauschale und einem Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Zusatzleistungen für Auszubildende mit Kindern. Da Vermögen, eigenes Einkommen sowie das Einkommen der Eltern und möglicher Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe immer individuell.

Studentin hatte gegen Bafög-Höhe geklagt

Im konkreten Fall hatte sich eine Masterstudentin, die Bafög bezog, an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewandt. Zunächst erhielt sie 176 Euro, später 249 Euro monatlich. Die junge Frau wollte einen höheren Bafög-Betrag einklagen, weil sie die Höhe der gesetzlichen Grundpauschale im Zeitraum von Oktober 2014 bis Februar 2015 für verfassungswidrig hielt. Der Leipziger Senat setzte das Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht die Frage vor, ob die Grundpauschale im entsprechenden Zeitraum mit dem Grundgesetz vereinbar war. Das Gericht bejahte das nun. 

"Aus dem objektiv-rechtlichen sozialstaatlichen Auftrag zur Förderung gleicher Bildungs- und Ausbildungschancen folgt derzeit keine spezifisch auf die Hochschulausbildung bezogene Handlungspflicht des Staates", so die Karlsruher Richter. Zugleich betonte das Gericht aber auch, dass angesichts der besonderen Bedeutung sozialer Durchlässigkeit der Bildungs- und Ausbildungswege ein Auftrag des Staates zur Förderung gleicher Bildungs- und Ausbildungschancen folge (Az. 1 BvL 9/21).

Keine automatische Erhöhung

"Nach diesem Beschluss ist klar: Ob die Bafög-Förderung für Studierende ausreichend ist, ist eine politische Entscheidung", erklärte der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, Matthias Anbuhl. "Sie muss im Parlament und nicht vor Gericht geklärt werden." Der Handlungsdruck bleibe hoch, der Bafög-Grundbedarf hinke dem Unterhaltsanspruch junger Menschen hinterher. "Andere staatliche Leistungen wie die Renten, das Wohngeld oder das Bürgergeld werden automatisch erhöht, das Bafög nicht."

Die Hochschulrektorenkonferenz erklärte, der Beschluss unterstreiche erneut, dass der Bundestag beim Bafög seinen sozialpolitischen Gestaltungsspielraum nutzen müsse. Zwar lasse sich aus dem Grundgesetz kein unmittelbarer Anspruch auf eine bildungsspezifische Sozialleistung ableiten. "Wenn das Parlament aber dem eigenen Anspruch beim Bafög gerecht werden will, muss diese Förderung substanziell ausfallen."

Förderungshöchstbetrag unter 1.000 Euro

Zuletzt war der Satz zum Wintersemester angehoben worden. Der Grundbedarfssatz stieg um fünf Prozent auf 475 Euro. Für Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, wuchs die Wohnkostenpauschale auf 380 Euro an. Der Förderungshöchstbetrag stieg von 934 Euro um 58 Euro auf 992 Euro. Studienanfänger unter 25 Jahren aus ärmeren Haushalten haben zudem Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro.

Auch nach der jüngsten Erhöhung liege der Bafög-Bedarfssatz noch weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Andreas Keller. Das sei "zu wenig zum Leben und zu viel zum Sterben". Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) betonte im "Bericht aus Berlin", dass Bafög "ein wichtiger Baustein für die Bildungsgerechtigkeit" sei, der weiter gestärkt werde.

Der Vorsitzende des Bildungsausschusses im Bundestag, Kai Gehring (Grüne), verteidigte die Reformen der Ampel-Koalition. Die Regierung habe das größte Plus aller Zeiten für das Bafög beschlossen. "Alle Reformstufen dieser Koalition zusammengenommen wurden die Bedarfssätze um rund 11 Prozent erhöht, die Wohnkostenpauschale um fast 17 und die Freibeträge um ganze 27 Prozent", sagte Gehring. Er räumte aber ein: Unerlässlich und überfällig sei ein regelmäßiger Erhöhungsmechanismus, wie er bei anderen Leistungen mit Rechtsanspruch längst üblich sei.

Mit Informationen von dpa und AFP

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!