Die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden am Mittwoch weitgehend. Es hatte die heute 30-Jährige im Mai 2023 verurteilt, weil sie als Mitglied einer kriminellen linksextremistischen Gruppe an mehreren Überfällen auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis in Ostdeutschland beteiligt gewesen war.
Teils lebensgefährliche Angriffe von Lina E.
Der dritte Strafsenat in Karlsruhe änderte den Schuldspruch im Detail, ohne dass das aber Auswirkungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe hat. Die Revisionen der Bundesanwaltschaft gegen das Urteil des OLG Dresden verwarf der BHG in vollem Umfang.
Das OLG Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Sie soll gemeinsam mit weiteren Mitangeklagten von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt gewesen sein. Lina E. soll in der Gruppe eine "herausgehobene Stellung" innegehabt haben.
Politische Auseinandersetzung durch Worte, nicht Gewalt
Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung der heute 30-Jährigen hatten gegen die Dresdner Entscheidung Revision eingelegt. In Karlsruhe beantragten beide Seiten, unterschiedliche Teile des mehr als 400 Seiten langen Urteils aufzuheben und zur neuen Entscheidung zurückzuverweisen.
Der BGH prüfte das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler. Es wurden also keine Zeugen gehört oder neuen Beweise erhoben. Rechtsfehler habe es keine gegeben, sagte der Vorsitzende Richter. In der Urteilsverkündung betonte er: "Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt."
Bislang unter Auflagen frei
Lina E. selbst war zu der Verkündung in Karlsruhe nicht erschienen. Sie ist derzeit auf freiem Fuß. Der Haftbefehl gegen sie wurde 2023 mit dem Urteil des OLG unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft kam sie also trotz der verhängten Freiheitsstrafe zunächst frei - bis das Urteil rechtskräftig ist. Nun muss sie die Reststrafe verbüßen. Wie lange genau sie noch in Haft kommt, muss nach Angaben ihres Anwalts jetzt ausgerechnet werden. Dabei werde etwa die Untersuchungshaft berücksichtigt.
Urteil 2023 löste Proteste aus
Als das OLG Dresden Lina E. im Mai 2023 schuldig gesprochen hatte, löste das Urteil bundesweit heftige Proteste in der linksradikalen Szene aus. Der Prozess gegen sie und mutmaßliche Mitstreiter machte bundesweit Schlagzeilen.
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