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Bundesrat lehnt neues Onlinezugangsgesetz ab

Bundesrat lehnt neues Onlinezugangsgesetz ab

Das neue Onlinezugangsgesetz für mehr digitale Verwaltungsdienstleistungen ist im Bundesrat gescheitert. Der Gesetzentwurf, der aus Sicht der Ampel-Koalition Vereinfachungen bedeutet hätte, bekam in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit.

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Der Bundesrat hat eine Novelle des sogenannten Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0 ) und damit einen erleichterten digitalen Zugang zu Behördendienstleistungen gestoppt. Für die Reform fand sich in der Sitzung der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit, der Vermittlungsausschuss wurde ebenfalls nicht angerufen. Bundesregierung und Bundestag können diesen jedoch einschalten. Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, kann die Reform ohne eine Zustimmung des Bundesrats nicht in Kraft treten.

Faeser möchte Vermittlungsausschuss

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), deren Haus bei dem Vorhaben federführend ist, sagte: "Ich werde dem Kabinett vorschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen." Sie sei bereit, konstruktiv weiterzuverhandeln, "weil unser Land mehr digitalen Fortschritt braucht". 

"Es sei sehr bedauerlich, dass die unionsgeführten Länder im Bundesrat dem OZG 2.0 heute nicht zugestimmt haben", fügte sie hinzu. Faeser warf den unionsgeführten Ländern vor, damit die weitere Digitalisierung und Modernisierung des Staates aufzuhalten. 

Union sieht handwerkliche Fehler im Gesetzentwurf

Die Union wies die Kritik zurück. Der digitalpolitische Sprecher der Fraktion, Reinhard Brandl (CSU), sagte: "Die Verwaltungsdigitalisierung an den Ländern vorbeizuführen, wird niemals zu einem erfolgreichen Ergebnis führen." Er warf der Ampel-Koalition bei der Erarbeitung des Gesetzes "Unkenntnis der föderalen Ordnung" und handwerkliche Fehler vor. Das Ergebnis sei ein Stillstand in der Digitalisierung, der bedauerlich für Deutschland sei. 

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Johann Saathoff (SPD), hatte in der Sitzung des Bundesrates vergeblich mit dem Argument um Zustimmung geworben, das Gesetz sei ein "wichtiges Update einer in die Jahre gekommenen rechtlichen Grundlage" und eine gute Nachricht für Unternehmen.

OZG 2.0 sollte auch Mehrfachentwicklung von Software verhindern

Das OZG 2.0 bezieht sich auf Bundesverwaltungen. Es soll aber auch auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen. Es sieht vor, dass Bund und Länder in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Software entwickelt wird, um dasselbe Problem zu lösen. 

Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll auch die Infrastruktur für ein digitales Bürgerkonto nicht mehrfach angeboten werden, sondern sich auf das zentrale Bundeskonto (Bund-ID) konzentrieren. Bislang bieten auch einzelne Bundesländer digitale Bürgerkonten an.

Misbah Khan: Leidtragende in erster Linie die Bürger

"Dass die Länder das Gesetz im Bundesrat ablehnen, kommt überraschend und wird die Digitalisierung der Verwaltung weiter verzögern", sagte die Grünen-Innenpolitikerin Misbah Khan. In Form einer Protokollerklärung habe bereits "ein weitreichender Kompromiss" auf dem Tisch gelegen, dem sich die Länder nun verweigert hätten. Die Abgeordnete kritisierte: "Die Leidtragenden werden in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger sein, die sich nach einer moderneren Verwaltung sehnen."

Mit Informationen von dpa und AFP

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