Der neue Bundestag nach der Wahl am 23. Februar wird weniger Abgeordnete haben als das aktuelle Parlament. So viel ist schon klar – weil das neue Wahlrecht dafür sorgt, dass die Zahl der Abgeordneten bei 630 liegt. Aktuell sind es 733. Wichtige Änderungen und welche Auswirkungen sie auf die (bayerischen) Parteien haben dürften – ein Überblick.
Keine Überhang- und Ausgleichsmandate: Alle Parteien betroffen
Wichtig ist zunächst der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wählt man im eigenen Wahlkreis einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Nur das Verhältnis der Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag.
Der wichtigste Hebel, damit die Zahl der Abgeordneten sinkt: Es gibt ab dieser Bundestagswahl keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Bisher entstanden Überhangmandate, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen mehr Wahlkreisgewinner hatte, als der Partei Abgeordnete nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustanden.
In diesem Fall durften zwar alle Wahlkreissieger ins Parlament – damit das Zweitstimmenverhältnis nicht verzerrt wurde, erhielten aber alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Ein Überhangmandat zog also mehrere weitere Mandate nach sich. Das ist Geschichte – und betrifft alle Parteien gleichermaßen. Sie dürfen künftig nur so viele Abgeordnete in den Bundestag schicken, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Insgesamt wird es im neuen Bundestag deshalb weniger bayerische Abgeordnete geben als bisher.
Bei der CSU könnten Wahlkreissieger leer ausgehen
Der Wegfall der Überhangmandate betrifft wohl besonders die CSU, die nur in Bayern antritt. Damit es zu diesem Szenario kommt, müssten zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. Die CSU müsste – wie bisher üblich – über die Erststimmen sehr viele oder alle Wahlkreissieger stellen. 2. Die CSU müsste einen für ihre Verhältnisse geringen Anteil bei den Zweitstimmen haben, wohl deutlich unter 40 Prozent in Bayern. Dann kämen einer oder mehrere CSU-Wahlkreissieger mit dem prozentual schwächsten Ergebnis nicht in den Bundestag, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen haben. Wichtig: Einen Wahlkreis "gewinnen" kann man auch mit 25 oder 30 Prozent, es braucht keine absolute Mehrheit.
Dass andere Parteien Wahlkreise in Bayern gewinnen, ist zwar nicht ausgeschlossen. Bei der Bundestagswahl 2021 gewannen die Grünen im Wahlkreis München-Süd, in anderen Wahlkreisen war das Rennen knapp. Dass andere Parteien als die CSU aber mehr siegreiche Direktkandidaten haben als ihnen nach ihrem Zweitstimmenergebnis zusteht, ist jedoch unwahrscheinlich.
Drei Direktmandate – der Plan der Freien Wähler
Darüber hinaus wollte die Ampel-Koalition mit ihrer Wahlrechtsreform eigentlich die sogenannte Grundmandatsklausel streichen. Diese Klausel regelt, dass eine Partei, die mindestens drei Wahlkreisgewinner stellt, in voller Stärke gemäß ihrem Zweitstimmenergebnis ins Parlament einzieht. Und zwar auch, wenn sie bei den Zweitstimmen bundesweit unter fünf Prozent liegt. Im aktuellen Bundestag ist die Linke nur wegen dieser Regelung voll vertreten.
Das Bundesverfassungsgericht hat dafür gesorgt, dass die Grundmandatsklausel vorerst bleibt. In Bayern wollen die Freien Wähler (FW) jetzt auf diese Art in den Bundestag. Parteichef Hubert Aiwanger möchte sein Ziel erreichen, indem er selbst und mehrere regional bekannte FW-Politiker kandidieren. In den Umfragen landen die Freien Wähler bei der Sonntagsfrage, also der Frage nach den Zweitstimmen, bisher deutlich unter fünf Prozent.
Weitere Ziele: Weniger Kosten und effizienteres Arbeiten
Profitieren vom neuen Wahlrecht sollen übrigens nicht zuletzt die Steuerzahler und das Parlament selbst. Zum einen kostet ein Bundestag mit weniger Abgeordneten auch weniger Geld – die Rede ist von jährlich über 100 Millionen Euro Einsparung. Zum anderen soll das Parlament dank weniger Abgeordneter effizienter arbeiten.
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