Zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher wird ab Oktober weniger Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme erhoben. Am Freitag stimmte der Bundesrat abschließend einem Gesetz für die befristete Absenkung der Steuer auf Gaslieferungen zu. Demnach wird der Steuersatz wegen der Energiekrise vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das soll bis Ende März 2024 gelten.
Eine Woche zuvor hatte der Bundestag die Steuersenkung beschlossen. Ursprünglich war sie auf den Weg gebracht worden, damit der Staat nicht an der umstrittenen Gasumlage für alle Gaskunden mitverdient. Diese Umlage sollte helfen, angeschlagene Gasimporteure zu stützen, die ihr Geschäft bisher auf billiges russisches Gas aufgebaut hatten. Schließlich kippte die Bundesregierung die Umlage jedoch. An der Mehrwertsteuersenkung hält die Ampel-Koalition trotzdem fest, um die Verbraucher weiter zu entlasten.
- Zum Artikel: Nach gestrichener Gasumlage: Was Verbraucherschützer jetzt raten
Grünes Licht für Energie-Gesetzespaket
Außerdem hat der Bundesrat einem umfangreichen Energie-Gesetzespaket zugestimmt, das die Energieversorgung stärken und den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben soll. Die Änderungen sollen dazu beitragen, den Gasverbrauch zu verringern. So sollen der Brennstoffwechsel erleichtert und die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen verbessert werden. Daneben geht es darum, den Stromnetzausbau zu beschleunigen.
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
Kritik an Bundesregierung
Regierungschefs der Länder haben allerdings auch scharfe Kritik an der Bundesregierung in der Energiekrise geäußert und mehr Tempo bei Entlastungen verlangt. Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) sagte: "In dieser nationalen Krise müssen Bund und Länder, müssen die Kommunen, müssen wir alle als Gesellschaft zusammenstehen." Die Hand der Länder sei ausgestreckt. "Die mangelnde Bereitschaft des Bundes, mit den Ländern an einem Strang zu ziehen, ist gerade in dieser Krise überhaupt nicht angemessen", sagte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU).
"Die Menschen können halt mit "Doppelwumms" nichts anfangen, wenn sie nicht wissen, was es für sie persönlich bedeutet." Daniel Günther (CDU)
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte bei der Ankündigung eines milliardenschweren Abwehrschirms gegen hohe Energiepreise von einem "Doppelwumms" gesprochen.
- Zum Artikel: Europas Verdruss über Deutschlands Doppelwumms
Gesenkte Mehrwertsteuer in Gastronomie bleibt
Der Bundesrat hat darüber hinaus am Freitag gebilligt, dass die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie niedrig bleibt. Angesichts der drohenden Energiekrise in Deutschland soll die Steuer noch bis Ende 2023 bei sieben Prozent bleiben. Ausgenommen davon sind weiterhin Getränke. Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie reduziert worden - ursprünglich befristet bis Ende 2022.
Kurzarbeit bleibt vereinfacht
Und eine weitere Regelung aus der Corona-Zeit bleibt: Unternehmen und Beschäftigte können noch bis Mitte 2023 unter vereinfachten Bedingungen Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Auch das hat der Bundesrat in einer vom Bundestag beschlossenen Rechtsgrundlage gebilligt. Die Sonderregeln zum vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld waren 2020 wegen der Corona-Pandemie eingeführt und über Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums mehrfach verlängert worden.
- Zum Artikel: Arbeitgeberverbände: "Kurzarbeit keine Dauerlösung in der Krise"
Länder wollen mehr Eigenständigkeit bei Kita-Ausbau
Die Bundesländer beharren weiter auf mehr Eigenständigkeit beim qualitativen Ausbau der Kitas. Eine entsprechende Stellungnahme beschloss der Bundesrat. Demnach wollen die Länder unter anderem selbst entscheiden, ob und wie Gebühren für einen Kitaplatz erhoben werden. Die Bundesregierung plant derzeit ein Gesetz, mit dem die Qualität in Kitas - wie etwa der Personalschlüssel - weiter verbessert werden kann. Das Vorgängergesetz, das sogenannte Gute-Kita-Gesetz, läuft Ende des Jahres aus.
(Mit Material der dpa)
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!