Altkanzler Schröder
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Europaparlament stimmt über Sanktionen gegen Schröder ab

Altkanzler Schröder hält trotz Putins Ukraine-Krieg an seinen Ämtern in russischen Energiekonzernen fest. Nun macht die EU Druck: Das EU-Parlament stimmt heute über Sanktionen ab. Und auch in Deutschland soll eine wichtige Entscheidung fallen.

Trotz Russlands Angriffskriegs in der Ukraine arbeitet Altkanzler Schröder weiter für russische Energiekonzerne. Nach monatelanger Kritik steigt nun der Druck: Das Europaparlament fordert Schröder auf, seine Ämter in russischen Staatskonzernen ruhen zu lassen. Andernfalls drohen ihm Sanktionen. Und in Deutschland entscheidet der Haushaltsausschuss, ob dem früheren Kanzler Privilegien gestrichen werden.

Europaparlament stimmt über Sanktionen gegen Schröder ab

Das Europaparlament stimmt heute in Brüssel über Sanktionen ab, die auch den früheren Kanzler Schröder treffen könnten. Dem Textentwurf für die Resolution zufolge richten sich die neuen Strafmaßnahmen auch gegen "europäische Mitglieder der Vorstände großer russischer Unternehmen und Politiker, die weiterhin russische Gelder erhalten".

Der Europa-Abgeordnete Markus Ferber von der CSU erklärte, wenn Europa es mit seinem strikten Sanktionsregime ernst meine, müssten auch hohe Funktionsträger aus den staatsnahen russischen Energiekonzernen auf die Sanktionsliste. Schröder gehöre deshalb weit nach oben. Der wird in dem Resolutionsentwurf des Europaparlaments "nachdrücklich aufgefordert", seine Posten bei den russischen Staatskonzernen aufzugeben.

Die Resolution wird von einem breiten Bündnis von Konservativen, Liberalen und Grünen und auch Sozialdemokraten im EU-Parlament unterstützt. Das Votum ist für die EU-Staaten aber nicht bindend: Die Mitgliedsländer haben das Sagen bei den Sanktionen gegen Russland.

Haushaltsausschuss soll Schröder Mitarbeiter und Büros streichen

In Berlin geht es im Haushaltsausschuss um Gerhard Schröders Büro und seine Mitarbeiter, die Kanzlern hierzulande auch nach ihrer Amtszeit zustehen. Ein Antrag von SPD, Grünen und FDP sieht vor, frühere Amtsträger generell nur noch bei "fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt" auszustatten - das würde auch Ex-Kanzlerin Merkel betreffen.

Dass es auch an Schröders Ruhegehalt geht, ist aus rechtlichen Gründen unwahrscheinlich. Und er soll weiter Anspruch auf Personenschutz durch das Bundeskriminalamt haben - wenn es die Sicherheitslage erfordert.

Lob von Politikwissenschaftlerin Ursula Münch

Die Politikwissenschaftlerin Ursula Münch begrüßt das Vorgehen der Ampel, ganz generell festzulegen, unter welchen Voraussetzungen ein früherer Amtsinhaber entsprechende Leistungen nicht mehr bekommt. Ausschlussgründe müssten gesetzlich geregelt werden, sagte Münch bei BR24TV.

Irritierend sei aber, dass die Bundesregierung die Nähe Schröders zu Russlands Präsidenten Putin gar nicht erwähne. Münch hält es dennoch für sinnvoll, dass daraus keine Einzelfallentscheidung gemacht werde: "Das Wichtige ist: Keine Lex Schröder, sondern generelle Regelungen sind notwendig."

Dass die SPD sich im Umgang mit dem früheren Kanzler schwertue, sei der Partei nicht vorzuwerfen, erklärte Münch. Schließlich sei es ein harter Schritt, zu dem man sich durchgerungen habe, da Schröder insgesamt ein durchaus verdienter Bundeskanzler gewesen sei.

Münch wies darauf hin, dass frühere Amtsinhaber wie Bundespräsidenten und Bundeskanzler noch immer zum Teil auch offiziell für die Bundesregierung aufträten, und außerdem bei Schirmherrschaften, Vorträgen und Podiumsdiskussionen gefragt seien. Dafür bräuchten sie eine gewisse Ausstattung. Die Frage sei jedoch, wie groß der Apparat der früheren Amtsinhaber sein müsse, ob sich das also kleiner gestalten lasse als bisher, auch im Sinne der Steuerzahler.

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