Unter diesen Wahlberechtigten befinden sich der Schätzung zufolge knapp 61 Millionen Deutsche, die das Wahlalter von 16 Jahren oder mehr erreicht haben. Hinzu kommen rund vier Millionen Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten, die in Deutschland wohnen. Sie können es sich aussuchen, ob sie ihr Wahlrecht in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland ausüben. Eine Doppelwahl ist nicht erlaubt.
Wählen mit 16 und 17: Deutlich mehr Erstwähler
4,8 Millionen junge Deutsche dürfen heuer zum ersten Mal wählen - das sind 1,1 Millionen mehr als noch 2019. Der Grund für der starken Anstieg ist die Herabsetzung des Wahlmindestalters bei Europawahlen auf 16 Jahre. Hinzu kommen bis zu 0,3 Millionen (2019: 0,2 Millionen) junge Unionsbürgerinnen und -bürger.
EU-Ausländer müssen sich eintragen lassen
Wer als EU-Ausländer in Deutschland wählen will, muss im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Einen entsprchenden Antrag muss entweder zu einer Europawahl seit 1999 gestellt worden sein - oder noch bis zum 19. Mai 2024 bei der Gemeinde des Wohnsitzes gestellt werden. Bei der Europawahl 2019 waren in Deutschland 0,2 Millionen Unionsbürgerinnen und -bürger in ein Wählerverzeichnis eintragen.
Europaparlament wird größer
Die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöht sich von derzeit 705 auf 720 nach der Wahl im Juni. Je einen weiteren Sitz erhalten: Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Lettland, Österreich, Polen, Slowakei und Slowenien. Je zwei weitere Sitze erhalten: Frankreich, Niederlande und Spanien. Deutschland wird weiterhin mit 96 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein - soviel wie kein anderer Mitgliedstaat.
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