Die Aktion hatte im September für Aufsehen und Empörung gesorgt: Klimaaktivisten der "Letzten Generation" beschmierten das Brandenburger Tor mit Farbe. Jetzt ist Anklage gegen sechs Personen erhoben worden. Wie es von der Berliner Staatsanwaltschaft heißt, wird ihnen gemeinschädliche Sachbeschädigung vorgeworfen, drei Männern und einer Frau zudem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
115.000 Euro Schaden
Die Angeklagten sollen am 17. September an der Aktion beteiligt gewesen sein, bei dem das Wahrzeichen mit orangegelber Farbe besprüht wurde. Nach Angaben des Berliner Immobilienmanagements entstand ein Schaden von 115.000 Euro, die Reinigung dauerte bis Anfang Dezember. Zwei Monate nach dieser ersten Farbattacke hatten Mitglieder der Letzten Generation das Brandenburger Tor erneut mit Farbe beschmiert.
Aktivisten waren aus mehreren Städten angereist
Die nun von der Staatsanwaltschaft angeklagte Tat vom 17. September richtet sich gegen drei Frauen aus Hamburg, Berlin und Leipzig sowie drei Männer aus Ravensburg, Stuttgart und Prag. Laut Behördenangaben sollen zwei Aktivistinnen mit einem präparierten Feuerlöscher nicht wasserlösliche Farbe auf eine Säule beziehungsweise auf dem Boden zwischen den Säulen gekippt haben. Die drei anderen sollen versucht haben, mithilfe einer Hebebühne auf das Wahrzeichen zu gelangen, um ein Transparent aufzuhängen und ebenfalls Farbe zu verteilen.
Auch Augsburger Uni Ziel einer Farbattacke
Eine Farbattacke hat es gestern auch an der Universität Augsburg gegeben. Mitglieder der Letzten Generation beschmierten die Fassade des Präsidiumsgebäudes der Universität Augsburg mit oranger Warnfarbe. Damit wolle man die Notlage verdeutlichen, in die die aktuelle "katastrophale Klimapolitik der Regierung Scholz" geführt habe, hieß es in einer Mitteilung der Aktivisten. Mit der Aktion wolle man an die Studenten sowie die Mitarbeiter der Universität appellieren, sich dem "tödlichen Regierungskurs" entgegenzustellen.
Immer mehr Verfahren gegen Mitglieder der Letzten Generation
Vor allem wegen der Blockade von Straßen wurden in den vergangenen Monaten immer wieder Aktivisten der Letzten Generation verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Wie die Berliner Staatsanwaltschaft erklärt, sind allein bei ihr bis zum 11. Dezember 2023 über 3.200 Fälle auf dem Tisch gelandet. Die Behörde habe bislang 120 Anklagen erhoben und in über 1.000 Fällen eine Verurteilung per Strafbefehl beantragt, sagte ein Sprecher.
Letzte Generation - eine kriminelle Vereinigung?
In Berlin wird nun erneut geprüft, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt. Generalstaatsanwältin Margarete Koppers Anlass erklärte, sie habe die Prüfung in Auftrag gegeben, wegen der aus ihrer Sicht "schwergewichtigeren Straftaten" der Gruppe. Zudem liege inzwischen eine Entscheidung des Landgerichts München im dortigen Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München vor, erklärte Koppers.
Das Landgericht hatte im November bundesweite Durchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für rechtmäßig befunden. In Berlin wurde ein solcher Anfangsverdacht bislang von der Staatsanwaltschaft verneint.
Zum Audio: Legitimer Protest oder kriminelle Vereinigung? Wie der Staat mit der Letzten Generation umgeht
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Dieser Artikel ist erstmals am 1.5.2020 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel aktualisiert und erneut publiziert.
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