Eine Frau telefoniert im Festnetz
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Eine Frau telefoniert im Festnetz (Symbolbild)

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Gericht: Abhören von Pressekontakt "Letzter Generation" rechtens

Gericht: Abhören von Pressekontakt "Letzter Generation" rechtens

Die bayerische Polizei hat im Herbst 2022 mitgehört, wenn Journalisten mit der "Letzten Generation" telefonierten. Dafür gab es auch Grünes Licht vom Amtsgericht München. Das war rechtens, sagt das Gericht jetzt nach Beschwerden und erneuter Prüfung.

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Mehrere Journalisten hatten sich beim Münchner Amtsgericht darüber beschwert, dass bayerische Ermittler vor einem Jahr Telefonate eines Pressetelefons der "Letzten Generation" überwachten – mit Einverständnis des Amtsgerichts München. Nach erneuter Prüfung hat das Gericht diese Beschwerden nun zurückgewiesen. Es sei richtig gewesen, die Pressefreiheit in diesem Fall für weniger wichtig zu halten als die Strafverfolgung.

Gericht: "Intensiver, aber kurzer Eingriff" in die Pressefreiheit

Einer der Gründe für diese Entscheidung: Die Aktionen der Klimaaktivisten hätten eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dargestellt und es sei wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt worden. Deshalb sei dieser Eingriff in die Pressefreiheit gerechtfertigt gewesen. Das Gericht gab am Mittwoch zu, dass die Abhöraktion ein "intensiver, allerdings kurzer Eingriff" gewesen sei.

Es hatte in der Öffentlichkeit heftige Kritik gegeben, als vor rund fünf Monaten bekannt wurde, dass das Bayerische Landeskriminalamt im Herbst 2022 mehrere Telefonanschlüsse der "Letzten Generation" abgehört hatte – darunter auch ein Pressetelefon.

Davon betroffen waren auch Journalisten der Süddeutschen Zeitung (SZ) und des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb).

Journalisten wollen Beschwerde einlegen

Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatten sich daraufhin beim Amtsgericht über die Telefonüberwachung beschwert und kündigten am Mittwoch an, nun beim Landgericht München I Beschwerde einzureichen. Denn sie betrachten die Abhöraktion als Verstoß gegen das Grundrecht der Pressefreiheit. In der ursprünglichen Anordnung zur Telefonüberwachung sei das Wort "Pressefreiheit" nicht einmal vorgekommen.

Wenn Telefone abgehört werden sollen, müssen die Strafverfolgungsbehörden genau abwägen. Und das gilt besonders, wenn Träger von Berufsgeheimnissen - wie etwa Journalisten - belauscht werden sollen. Das ist in der Regel nur zulässig, wenn der Verdacht einer erheblichen Straftat vorliegt.

Nach Meinung der GFF hat das Gericht nicht ausreichend berücksichtigt, dass Journalismus auf eine vertrauliche Kommunikation angewiesen ist.

Ermittlungen gegen mehrere Mitlieder der "Letzten Generation"

Das Münchner Amtsgericht beschwichtigte in seiner Entscheidung vom Mittwoch, dass es bei der Abhöraktion gar nicht darum gegangen sei zu erfahren, worüber in den Telefoninterviews gesprochen worden ist. Vielmehr hätten die Beamten die "Ermittlung innerer Abläufe" der Gruppe im Sinn gehabt und die Frage, welcher Zusammenhang zwischen Öffentlichkeitsarbeit und den Straftaten der Gruppe bestanden habe.

Seit einigen Monaten nun ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft München gegen mehrere Mitglieder der "Letzten Generation" wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dabei geht es vor allem um die Straßenblockaden der Aktivisten, die zuletzt immer wieder zu Strafprozessen führten. In diesem Zusammenhang war die Telefonüberwachung angeordnet worden. Laut den Ermittlern habe man sie aber Ende April wieder eingestellt.

Razzia gegen "Letzte Generation" Ende Mai

Ende Mai hatten Ermittler dann bei einer bundesweiten Razzia mehrere Wohnungen von Mitgliedern der Gruppe durchsucht. Auch das war teils heftig kritisiert worden. Das Landgericht München I hatte die Durchsuchungsaktion vor wenigen Tagen als rechtmäßig eingestuft.

Mit Informationen von dpa und AFP

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