Polizisten tragen bei der Razzia in Berlin-Kreuzberg einen Karton zu einem Fahrzeug.
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Die bundesweiten Durchsuchungen bei Mitgliedern der "Letzten Generation" im Mai waren nach Ansicht des Landgerichts München 1 rechtmäßig.

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Landgericht München: Razzia bei "Letzter Generation" war legitim

Die Razzia bei der "Letzten Generation" vor einem halben Jahr hat für großes Aufsehen gesorgt. Nun hat das Landgericht München entschieden: Die Aktion war rechtmäßig. Ob die Gruppe als "kriminelle Vereinigung" gilt, muss erst noch geklärt werden.

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Durchsuchungen der Polizei bei Klimaaktivisten? Das hat es vor gut einem halben Jahr in Deutschland gegeben. Bundesweit wurden im Mai Wohnungen und Geschäftsräume von Mitgliedern der sogenannten "Letzten Generation" auf den Kopf gestellt. Im Raum stand der Verdacht, dass es sich bei der Gruppierung um eine "kriminelle Vereinigung" handeln könnte. Dieser Verdacht sei zum damaligen Zeitpunkt begründet gewesen, so das Landgericht München. Die Durchsuchungen seien deswegen auch rechtmäßig gewesen.

Elf Betroffene hatten Beschwerde eingelegt

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts München I habe zehn Beschwerden als unbegründet verworfen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Einer weiteren sei zwar teilweise stattgegeben worden, dabei sei es aber nur um die Beschlagnahmung einzelner Gegenstände gegangen. Ansonsten habe das Amtsgericht vor der Razzia im Mai zu Recht angenommen, dass es einen ausreichenden Anfangsverdacht dafür gebe, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte, hieß es.

Nach Ansicht des Landgerichts handelt es sich um den Zusammenschluss von mehreren hundert Personen, deren Zweck es ist, ihre klimapolitischen Forderungen teilweise durch die Begehung von Straftaten durchzusetzen. Damit seien die Kriterien, die es für einen Anfangsverdacht braucht, erfüllt. Angeordnet hatte die Razzia das Münchner Amtsgericht auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft.

Landgericht München sieht Gefahr für öffentliche Sicherheit

Zudem, so das Landgericht weiter, stellten die Störungen und Blockaden an Flughäfen und Ölpipelines eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Straftaten seien kein Mittel der freiheitlichen, demokratischen Diskussion und könnten auch nicht durch moralische Argumente gerechtfertigt werden, so die Begründung. Deswegen seien die während der Ermittlungen erteilten Durchsuchungsbeschlüsse rechtmäßig gewesen. Gegen die Entscheidung kann auf dem ordentlichen Rechtsweg auch kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Höchstens eine Verfassungsbeschwerde könnten die Gegner der Maßnahme noch einlegen.

Ob die Klimaaktivisten nun tatsächlich eine solche Vereinigung gebildet haben, ist aber noch lange nicht endgültig entschieden. "Das war keine Hauptverhandlung und es ist erst recht kein rechtskräftiges Urteil." Im Zuge der Ermittlungen und eines möglichen Gerichtsverfahrens könnten sich auch noch entlastende Momente für die Beschuldigten ergeben, so der Gerichtssprecher.

Noch keine Anklage erhoben

Die entsprechenden Ermittlungen hierzu dauern laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München aber noch an: "Wir befinden uns im Verfahren immer noch beim sogenannten Anfangsverdacht". Ergäben die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht, erhebe die Behörde Anklage.

Diese sei von der Generalstaatsanwaltschaft aber noch nicht eingereicht worden, so der Sprecher des Münchner Landgerichts auf BR-Anfrage. Ob es in dem Fall zum Prozess kommt, müsste dann wiederum das zuständige Gericht entscheiden. Der Zeithorizont im Verfahren sei aber derzeit noch ganz schwer absehbar.

Razzia hatte bundesweit für heftige Kritik gesorgt

Die Razzia bei der "Letzten Generation" wurde damals vielfach als übertrieben kritisiert. Insgesamt 170 Beamte hatten am 24. Mai in 7 Bundesländern 15 Wohnungen und Geschäftsräume der Gruppe durchsucht - konkret in Hessen im Landkreis Fulda, in Hamburg, Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Sachsen (Dresden), Bayern (Augsburg und München), Berlin und im Kreis Segeberg in Schleswig-Holstein.

Unter den durchsuchten Objekten war auch die Wohnung der Sprecherin der Gruppe, Carla Hinrichs, in Berlin-Kreuzberg. "Mit gezogener Waffe stürmten die Beamt:innen in Carlas Zimmer, in welchem sie noch im Bett lag", beklagte die Gruppe damals. Die Aktivisten wiesen zurück, kriminell zu sein.

Strafen bisher meist nur wegen Nötigungen

Zwar wurden Aktivisten der Gruppe in den vergangenen Monaten immer wieder von diversen Gerichten unter anderem nach Straßenblockaden verurteilt, meist aber wegen anderer Straftaten wie Nötigung. Bei einer Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung wären im Vergleich härtere Strafen möglich - unter Umständen bis zu fünf Jahre Haft.

Mit Informationen der dpa.

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