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Archiv: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt

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Gerichtsurteil könnte Teilzeitbeschäftigten mehr Geld bringen

Gerichtsurteil könnte Teilzeitbeschäftigten mehr Geld bringen

Wer in Teilzeit arbeitet, darf im Hinblick auf Überstunden nicht anders behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Warum das Grundsatzurteil vor allem auch für Frauen eine gute Nachricht sein könnte.

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Bei den Zuschlägen für Überstunden sind Teilzeitbeschäftigte bisher oft diskriminiert worden. So sieht es das Bundesarbeitsgericht. Arbeitnehmer in Teilzeit müssen künftig auch ab der ersten geleisteten Überstunde einen Zuschlag erhalten. Bisher war oft tariflich festgelegt, dass Teilzeitarbeitnehmer erst dann Zuschläge bekommen, wenn sie mit ihren Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben.

Laut dem Gericht war die bisherige Regelung diskriminierend

Das bisherige Vorgehen in vielen Unternehmen verstößt nach dem Urteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter gegen das Diskriminierungsverbot. Damit werden Tarifregelungen unwirksam, wenn sie unabhängig von der individuellen Arbeitszeit eine bestimmte Anzahl von Überstunden voraussetzt, um diese ausgezahlt zu bekommen. Die Zahl der Betroffenen ist nach Gerichtsangaben sehr hoch.

Warum das Urteil besonders oft Frauen betreffen wird

In Deutschland arbeiten nach Zahlen des Statistischen Bundesamts mehr als zwölf Millionen Menschen in Teilzeit – besonders hoch ist der Anteil bei Frauen. Damit liegt laut dem Gericht eine "mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertretend sind". Künftig muss eine solche Ungleichbehandlung demnach durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein - sonst werde gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen.

Eine Pflegekraft hat das Grundsatzurteil erreicht

Geklagt hatte eine Krankenpflegerin aus Hessen, die bei einem ambulanten Dialyse-Anbieter in Teilzeit arbeitet. Nach dem dort geltenden Tarifvertrag gibt es einen Zuschlag von 30 Prozent für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinaus geleistet werden – und nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können. Die Frau hatte fast 130 Überstunden angesammelt, für die sie weder einen Zuschlag noch eine Zeitgutschrift im Arbeitskonto bekam, weil ihre gesamte Arbeitszeit nicht über die einer Vollzeitbeschäftigten hinausging. Sie fühlte sich deshalb als Teilzeitkraft sowie als Frau benachteiligt.

Klägerin erzielt vor dem Gericht trotzdem nur Teilerfolg

Die Klägerin, deren Fall auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigte, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht trotzdem nur teilweise Erfolg. Sie erhielt die von ihr verlangte Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto. Allerdings fiel die Entschädigung geringer aus als von ihr gefordert. Das Gericht sprach ihr 250 Euro zu – wegen ihrer Benachteiligung als Frau. Die Klägerin hatte eine Entschädigung in Höhe eines Vierteljahresverdienstes verlangt - rund 4.500 Euro.

Mit Informationen von dpa, afp

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