Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat dem milliardenschweren Finanzpaket von Union und SPD zugestimmt. In der Länderkammer kam die nötige Zweidrittelmehrheit zur Lockerung der Schuldenbremse zustande. Die Abstimmung war die letzte parlamentarische Hürde für das Vorhaben, das insbesondere eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz vorsieht. Mit der Entscheidung können die Länder künftig wieder in beschränktem Maße Kredite aufnehmen.
Sie sollen künftig wie der Bund pro Jahr Kredite von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen können. Dies wären rund 15 Milliarden Euro Jahr. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach auf der Online-Plattform X von einer "historischen Entscheidung: Deutschland ist wieder da."
Zähes Ringen um Paket
Ähnlich formulierte es Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Sie bezeichnete das Mega-Investitionspaket als ein historisches Signal an die europäischen Nachbarn. Der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne), lobte in seiner Rede vor der Abstimmung die eigene Bundestagsfraktion: "Mehr Klimaschutz ist eine Kernaufgabe dieses Jahrhunderts."
Die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat hatte lange als unsicher gegolten, weil unklar war, wie Landesregierungen abstimmen würden, in denen Linke, FDP, Freie Wähler und BSW mitregieren. Am Montag hatte allerdings Bayern ein Ja angekündigt.
Am Freitagmorgen teilten auch Mecklenburg-Vorpommern und Bremen mit, dass sie zustimmen werden. In beiden Ländern gibt es SPD-Linke-Regierungen. Die Zustimmung der Landesregierungen mit ausschließlicher Regierungsbeteiligung von SPD, Union und Grünen galt ohnehin als sicher. Für die Grundgesetzänderung stimmten im Bundesrat zwölf Länder mit insgesamt 53 Stimmen. Die übrigen Länder Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen enthielten sich.
Der Bundestag hatte am Dienstag den Weg für das Paket freigemacht. Die FDP hatte zuletzt noch vergeblich versucht, in einigen Ländern zu erreichen, dass die dortigen Landesregierungen im Bundesrat nicht zustimmen sollen.
Ab wann sind die Änderungen in Kraft?
Jetzt fehlt nur noch die Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der Bundespräsident muss prüfen, ob die Grundgesetzänderung nach den Vorschriften der Verfassung zustande gekommen ist.
Dem Vernehmen nach haben die Juristen im Bundespräsidialamt damit bereits begonnen. Dass das Bundesverfassungsgericht das Verfahren vor der Abstimmung im Bundestag für rechtens erklärt hat, dürfte es Steinmeier leichter machen, seine Unterschrift unter das Gesetz zu setzen.
In manchen Ländern muss für deren Lockerung der Schuldenbremse auch die Verfassung geändert werden – nur in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen und im Saarland steht keine Schuldenbremse in der Landesverfassung.
Grüne setzten einige Änderungen durch
Das Paket war von CDU, CSU und SPD während ihrer Sondierungsgespräche über eine mögliche Koalition verabredet worden. Um die nötigen Zweidrittelmehrheiten sicherzustellen, verhandelten Union und SPD anschließend mit den Grünen, die einige Änderungen durchsetzten.
Mit dem Finanzpaket wollen die voraussichtlichen künftigen Koalitionspartner auf die verschärfte Bedrohungslage vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine sowie jahrzehntelange Versäumnisse bei der Erneuerung der Infrastruktur reagieren. Verteidigungsausgaben von mehr als einem Prozent der Wirtschaftsleistung sollen dafür von der Schuldenbremse ausgenommen werden.
Mit Informationen von Reuters, AFP und epd.
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