Blick in den Gerichtssaal bei der Urteilsverkündung.
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Urteilsverkündung am Landgericht Nürnberg. Die drei Männer müssen für lange Zeit ins Gefängnis.

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Bewusstlosen auf Gleis gelegt: Lange Haft wegen Mordes

Bewusstlosen auf Gleis gelegt: Lange Haft wegen Mordes

Sie haben einen Mann in Neumarkt in der Oberpfalz nach einem Streit zusammengeschlagen und dann bewusstlos auf Bahngleise gelegt. Das Opfer wurde von einem Güterzug überrollt und getötet. Jetzt wurden die drei Täter zu langen Haftstrafen verurteilt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Weil sie einen Bewusstlosen zum Sterben auf ein Bahngleis gelegt haben, müssen drei Männer nun sehr lange ins Gefängnis. Das Urteil nahmen die Litauer regungslos auf, in ihren Kopfhörern hörten sie es von der Stimme der Übersetzerin. Der Haupttäter, der das Opfer niedergeschlagen hatte, bekam eine lebenslange Haftstrafe, die beiden anderen Männer wurden zu neun und 13 Jahren Haft verurteilt. Sie hatten ihm geholfen, den zweifachen Vater zum Bahngleis zu schleppen. Es sei ein Mord, der an Abscheulichkeit kaum zu überbieten sei, sagte der Vorsitzende Richter Markus Bader bei der Urteilsbegründung am Landgericht in Nürnberg.

Nach Streit bewusstlos geprügelt und auf Bahngleise gelegt

Die drei Leiharbeiter waren mit dem 48-Jährigen aus Lettland im April 2024 in einer Monteurunterkunft in Neumarkt in der Oberpfalz aneinander geraten - wegen einer Nichtigkeit, die auch im Prozess nicht mehr aufgeklärt werden konnte. Wohl aber der Ablauf der Tat. Die drei Männer schleppten den bewusstlosen Mann zu den nahe gelegenen Schienen, "zum Schafott", wie es der Richter ausdrückte. Dort wurde laut Gericht nochmal auf ihn eingeschlagen, damit er sicher liegen bleibt. Kurze Zeit später wurde der Mann von einem Autotransportzug überfahren und starb.

Die Tat habe das Opfer entmenschlicht, sagte der Richter angesichts dessen, was der Güterzug mit dem Körper des Mannes anrichtete. Der Plan für die Tat ging nach Angaben von Bader von dem heute 32-Jährigen aus, den das Gericht zu lebenslanger Haft verurteilte.

Ein besonders verwerflicher Aspekt der Tat sei, dass man sich der Lokführerin zur Tötung bedient habe. Für die Frau war es bereits der zweite Schienentod, den sie miterleben musste. Die Lokführerin hatte vor Gericht große Mühe, auszusagen, weil sie die Erlebnisse wieder einholten.

Trunkenheit wurde nicht strafmildernd gewertet

Es habe keinen Grund und Anlass gegeben für die Tat, nur um des Tötens willen sei das Mordopfer ins Gleisbett gelegt worden. Das Gericht sah bei den betrunkenen Männern zwar durch ihren Alkoholkonsum eine Enthemmung, diese sei aber nicht strafmildernd zu werten gewesen.

Zwei der drei Angeklagten bekamen trotz der Verurteilung wegen Mordes eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, weil sie von Anfang an Aufklärungshilfe geleistet hatten. Der zu neun Jahren Haft verurteilte Mann bekam dabei eine nochmals mildere Strafe, weil er von Kind auf kognitiv beeinträchtigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Informationen von dpa und AFP

Im Video: Urteilsverkündung in Nürnberg

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