Das Sondervermögen ist, zusammen mit einer gelockerten Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und mehr Spielraum für die Bundesländer bei der Neuverschuldung, die finanzielle Grundlage der geplanten Regierung aus Union und SPD. Mit den Stimmen der eigenen Fraktionen und den Grünen brachten die voraussichtlichen Koalitionspartner die nötigen Grundgesetzänderungen im Bundestag auf den Weg.
Welche Hürde ist noch zu nehmen?
Am Freitag wird sich der Bundesrat mit den Plänen befassen. Erneut ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die liegt bei 46 von insgesamt 69 Stimmen. Die Bundesländer, in denen CDU, SPD und Grüne in unterschiedlichen Konstellationen alleine oder gemeinsam regieren, haben zusammen 41 Stimmen. Hinzu kommen – nach der Einigung zwischen CSU und Freien Wählern – aller Voraussicht nach die sechs Stimmen aus Bayern.
Das würde reichen, um das Paket durch die Länderkammer zu bringen. Wie sich die zwei Bundesländer verhalten, in denen die Linke mitregiert, ist noch offen. Die vier Bundesländer mit FDP beziehungsweise BSW-Regierungsbeteiligung werden sich voraussichtlich enthalten. Die FDP versucht unterdessen in mehreren Bundesländern gerichtlich zu verhindern, dass die jeweiligen Landesregierungen für die Gesetzesänderungen stimmen.
Im Video: Wackelt die Mehrheit für das Finanzpaket im Bundesrat?
Bundesratsgebäude in Berlin.
Wie geht es dann mit dem Sondervermögen weiter?
Der Begriff kann in die Irre führen, denn es geht um neue Schulden und nicht um ein existierendes Vermögen. Aufgenommen werden die Schulden am Finanzmarkt über die Ausgabe von staatlichen Anleihen, wie den Bundesanleihen. Die so gewonnenen Mittel fließen in einen Topf, das sogenannte Sondervermögen, aus dem dann Investitionen zum Beispiel in Straßen- und Brückenbau, die Bahn, aber auch den Erhalt von Schulen getätigt werden sollen.
Wo konkret investiert wird und in welchem Zeitraum, wird dann jedes Jahr über den Haushalt entschieden, also durch den Bundestag. Gesetzlich festgeschrieben ist, dass es sich um zweckgebundene Investitionen handeln muss, die zusätzlich zu ohnehin geplanten Ausgaben vorgenommen werden. Bis das Geld wirklich fließen kann, wird zum Teil viel Zeit vergehen – zum Beispiel für Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zum Beispiel beim Sondervermögen Bundeswehr: Von den 2022 genehmigten 100 Milliarden sind bisher erst gut 24 Milliarden ausgegeben worden. Der Rest des Geldes ist allerdings bereits verplant.
Welchen Rahmen gibt das Gesetz vor?
Die Bedingungen rund um das Sondervermögen sollen in einem eigenen neuen Artikel im Grundgesetz zusammengefasst werden. Darin würde stehen, dass es sich um zweckgebundene Investitionen handeln muss, die zusätzlich zu ohnehin geplanten Ausgaben vorgenommen werden. Die Kreditaufnahme für das Sondervermögen ist von den Regeln der Schuldenbremse ausgenommen. Grundsätzlich gilt: Nur wenn im Bundeshaushalt sowieso schon mindestens zehn Prozent für Investitionen eingeplant sind, können weitere Ausgaben über das Sondervermögen abgedeckt werden. Von den insgesamt 500 Milliarden Euro sollen 100 Milliarden an die Bundesländer gehen und dort für Investitionen in die Infrastruktur verwendet werden.
Welche Rolle spielt der Klimaschutz im Sondervermögen?
Um die Zustimmung der Grünen für die Grundgesetzänderungen zu erreichen, sicherten Union und SPD zu, dass 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Aus ihm werden unter anderem Förderungen für Gebäudesanierung, für den klimafreundlichen Umbau der Industrie oder auch für die Wärmeplanung der Kommunen bezahlt.
Im Grundgesetz ist nun erstmals vom Erreichen einer Klimaneutralität bis 2045 die Rede. Bisher stand diese Formulierung nur im Klimaschutzgesetz. Wird diese Zeitmarke durch die Erwähnung im Grundgesetz nun offiziell zum Staatsziel? Nein, sagt der voraussichtlich nächste Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz. Er verweist darauf, dass mit der Formulierung lediglich die Zweckbindung der betreffenden Mittel aus dem Sondervermögen festgelegt wird.
Im Video: Bundestag stimmt Schuldenpaket zu
Friedrich Merz (CDU) spricht mit Lars Klingbeil (SPD, l.), Boris Pistorius (SPD, m.), Alexander Dobrindt (CSU, r.) und Karl Lauterbach (SPD)
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