Voll besetzter Hörsaal
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Studierende in einem Hörsaal

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Im digitalen Warteraum: Energiepauschale für Studierende

Abstürze, Wartezeit und Frustmomente - das hat einigen Nutzern der Antrag der Energiepreispauschale eingebracht. Was für den Antrag benötigt wird, wer berechtigt ist und was es für Erfahrungsberichte gibt, haben wir hier zusammengestellt:

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Vergangenen Mittwoch konnten erstmals auch Studierende und Fachschülerinnen und -schüler über einmalzahlung200.de die 200-Euro-Energiepauschale beantragen, die schon im Herbst von der Bundesregierung angekündigt worden war. Doch offenbar war zeitweise der Ansturm so groß, dass sich viele Antragsteller in einem digitalen Warteraum wiederfanden – mit teils üppiger Wartezeit.

Vorbereitung nötig – das brauchts für den Antrag

Der Antrag bringt schon in der Vorbereitung einige Hürden mit sich: Voraussetzung ist zunächst, dass Antragsteller einen Zugangscode von ihrer Ausbildungsstätte und ein BundID-Konto haben. Zur Identifikation ist ein Online-Ausweis nötig oder alternativ ein ELSTER-Zertifikat. Für den Online-Ausweis sind weiterhin ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App notwendig, zum Beispiel die AusweisApp2. Wer bisher ohne die genannte Mindestausstattung durchs Leben ging, hat also schon vor dem Antrag der Einmalzahlung ein paar Hausaufgaben zu erledigen. Eile ist dabei nicht unbedingt geboten – die Frist für die Anträge endet am 30. September 2023.

Wer die Einmalzahlung bekommen kann

Beantragen können die Einmalzahlung Studierende, Schülerinnen und Schüler in diversen Fachschulklassen und in Ausbildungsgängen an höheren Fachschulen und Akademien. Außerdem Auszubildende an bestimmten Ausbildungsstätten, die über das Bundesausbildungsförderungsgesetzes erfasst sind. Azubis, die eine Berufsschule im Rahmen einer dualen Ausbildung besuchen, erhalten die Einmalzahlung zum Beispiel nicht. Wichtig ist außerdem, dass die Ausbildungsstätten in Deutschland angesiedelt sind. Als Stichtag gilt der 1. Dezember 2022, zu dem das Studium oder die Ausbildung spätestens begonnen haben muss.

Wenn am Ende der Geduld noch Wartezeit nötig ist

Am ersten Tag der Freischaltung kam es offenbar für viele zu langen Wartezeiten, die in Ärger und Frustgefühle mündeten: "Verbindung zwischen AusweisApp2 und BundID klappt ja schon einmal aufgrund von Netzwerkproblemen nicht, wenn man durch die Warteschlange ist und sich einloggen will" berichtet mcm0602, "59 Minuten Wartezeit" resümiert tickr.news, "deutsche Digitalisierung" kommentiert los_nicolos_. Auch für beccs2809 scheint es nicht einfach gewesen zu sein: "Joa also ich habe 5 1/2 Stunden und 70 Nervenzusammenbrüche benötigt, aber ich habe es geschafft." S.ol.ina fühlt sich gar an den Anfang der Corona-Pandemie zurückversetzt: "Erinnert mich stark an die Zeiten wie ich versucht habe einen Impftermin zu ergattern.

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