Kinder Gruppe mit Gitarren beim Talentshow Auftritt im Ferienlager
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Jugendreisen und Feriencamps im Qualitäts-Check

Sommer, Sonne, Ferienlager: Wenn Kinder und Jugendliche das erste Mal ohne Eltern in den Urlaub fahren wollen, finden sich im Netz viele Veranstalter. Woran erkennt man einen seriösen Anbieter? Und: Welche Reise ist für welches Alter geeignet?

Wer im Netz sucht, der findet einige negative Beispiele für unerfüllten Reisespaß: "Meine Tochter wurde krank, und kein Betreuer hat sich groß darum gekümmert", kommentiert eine Mutter online den Urlaub ihrer Tochter mit einem großen Jugendreise-Anbieter. Die 14-Jährige hatte also nicht viel von dem gebuchten Beachcamp. Weitere Kommentare im Netz: "Die Betreuer tranken gerne und wir konnten machen, was wir wollten", schreibt eine junge Frau, die als 16-Jährige an einem Beachcamp teilnahm.

"Das sind Einzelfälle", sagt Dennis Peinze vom BundesForum für Kinder- und-Jugendreisen e.V. Sein Verein vergibt Qualitätssiegel für Veranstalter von Kinder- und Jugendreisen, und zwar für die Gesamtkonzepte, nicht für einzelne Fahrten. Pro Jahr verreisen etwa 14 Millionen Kinder und Jugendliche mit kommerziellen oder gemeinnützigen Anbietern. "Der Großteil aller reisenden Kinder und Jugendlichen sind zufrieden."

Seriöse Anbieter arbeiten transparent

"Im Internet oder in Katalogen lässt sich genau nachschauen, welche Leistungen angeboten werden", so Dennis Peinze. Etwa ob der Surf-Kurs extra gezahlt werden muss oder inklusive dabei ist und wie viele Stunden täglich Programm ist. Und ob die Transfer-Fahrten bei Ausflügen inklusive sind oder nicht. Ein seriöser Veranstalter bietet auch im Vorfeld ein Vortreffen zur Reise an.

Auch die Qualifikation der Betreuer machen seriöse Anbieter öffentlich. Wünschenswert wäre etwa eine Jugendleiterausbildung mit festen Kriterien wie Erste-Hilfe-Kursen, pädagogischen Erfahrungen, zertifiziert durch die Juleica, also die Jugendleiter-Card. Darüber hinaus müssen die Anbieter die gesetzlichen Rahmenbedingungen wie Einhaltung von Jugendschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt schriftlich garantieren.

Wichtig: Erreichbarkeit der Veranstalter vor Ort

"Im Notfall sollte der Reiseveranstalter während der Fahrt vor Ort erreichbar sein", erklärt Dennis Peinze. Natürlich nur bei schlimmeren Dingen wie Krankheit etc. Tägliche Kontrollanrufe sollten tabu sein, Eltern müssten loslassen lernen. Denn Ziel einer Jugendreise sei es ja auch, dass Kinder selbständiger werden und ihr eigenes Ding machen.

"In der Regel ist der Kontakt zum Veranstalter gegeben", beobachtet Peinze, auch wenn im Internet manchmal Kommentare stehen, dass die kranken Kinder selbst zur Apotheke gehen mussten. Dies sei seiner Meinung nach aber ein Einzelfall.

Jugendfahrten geeignet für Kinder ab dem 10. Lebensjahr

"Mit Gruppen Gleichaltriger können Kinder schon ab 10,11 Jahren unterwegs sein", sagt Dennis Peinze. Also ab der Zeit, wo sie von der Grundschule in weiterführende Schulen wechseln. Denn dann kennen die Kinder das Reisen ohne Eltern ja bereits von der Klassenfahrt her. "Natürlich kommt es auf den jeweiligen Entwicklungsstand an", so Peinze, aber das sei eine Richtlinie.

Von Vorteil sei es auch, im Freundeskreis herumzufragen, ob noch weitere Bekannte mitkommen wollen. Das gäbe dem Kind Sicherheit. Überhaupt sei es wichtig, von Anfang an die Interessen und Wünsche des Kindes mit einzubeziehen, Bedürfnisse zu erfragen und nicht über das Kind hinweg zu bestimmen.

Regionale Angebote für Jüngere, internationale Reisen für Ältere

"Wenn die Kinder noch jünger sind, empfehlen sich regionale Angebote", sagt Dennis Peinze. Gerade das örtliche Jugendamt, Sportvereine oder Kirchengemeinden würden hier oft sehr schöne Angebote machen, wie Zeltlager oder Sport-Camps.

Hier kann das Kind das selbständige Reisen ausprobieren, notfalls wären die Eltern erreichbar. "Ein elfjähriges Kind muss nicht 24 Stunden in einem Reisebus sitzen", so Peinze. Für ältere Kinder sei dann natürlich auch das europäische Ausland interessant, mit Sommer, Sonne, Strand.

Schadensersatz einfordern bei Nichterfüllen der Angebote

"Was die Eltern und der Veranstalter im Reisevertrag unterschrieben haben, das gilt!" Der Geschäftsführer des Bundesforums Kinder- und Jugendreisen weist darauf hin, dass man notfalls im Nachhinein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistungen fordern könne.

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