Archivbild: Autos fahren an einer Preistafel einer Tankstelle vorbei.
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Kartellamt: Keine Anzeichen für höhere Spritpreise wegen Ostern

Das Bundeskartellamt sieht auch aktuell keinen Zusammenhang zwischen dem Benzinpreis und den Feiertagen. Autofahrern empfiehlt der Präsident der Wettbewerbsbehörde dennoch, vor dem Start in den Urlaub Preise zu vergleichen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Das Bundeskartellamt sieht in diesem Jahr bislang keine Anzeichen dafür, dass die Preise an den Tankstellen alleine aufgrund des Ferienbeginns zu Ostern gestiegen sind. Auch in den vergangenen Jahren habe kein Zusammenhang zwischen Feiertagen und der Preisentwicklung an Tankstellen ausgemacht werden können, teilte die Behörde in Bonn am Donnerstag mit. Seit zwei Wochen falle aber auf, dass sich das "gewohnte Preismuster" mit Preisspitzen am Morgen geändert habe: Das Ausmaß der Preisschwankungen falle aktuell deutlich niedriger aus.

Unterschiedliche Spritpreise je nach Tageszeit

Tankstellen änderten ihre Preise sehr häufig, betonte das Kartellamt. Die Preise unterschieden sich daher an ein und derselben Tankstelle oft stark je nach Tageszeit. Von September kurz nach Ende des Tankrabatts bis Ende Februar etwa stiegen die Preisunterschiede für Diesel im Laufe eines Tages von im Schnitt 10 Cent auf im Schnitt 23 Cent. Bei Benzin der Sorten E5 und E10 lagen die täglichen Schwankungen im selben Zeitraum demnach relativ konstant zwischen 15 und 20 Cent.

"Vergleichen lohnt sich - gerade bei längeren Fahrten in den Urlaub. Am günstigsten ist es nach wie vor, am späten Nachmittag und abends zu tanken", riet der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, den Verbrauchern. Der Durchschnittspreis für Benzin E5 lag laut Bundeskartellamt im März bei 1,82 Euro je Liter. Benzin E10 kostete durchschnittlich 1,77 Euro je Liter und Diesel 1,72, Euro je Liter.

Reform zum Schutz vor überhöhten Preisen geplant

Am Mittwoch erst brachte das Bundeskabinett eine Reform des Wettbewerbsrechts auf den Weg. Das Bundeskartellamt soll so mehr "Biss" und damit mehr Eingriffsrechte, Verbraucher wiederum sollen mehr Schutz vor überhöhten Preisen bekommen. Die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts sollten geschärft werden - dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegenstehe, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gebe und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten seien.

Mit Informationen von AFP und dpa

Die Minister Robert Habeck (l.), und Marco Buschmann beim Pressestatement zur Novelle des Kartellrechts.
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Die Minister Robert Habeck (l.), und Marco Buschmann beim Pressestatement zur Novelle des Kartellrechts.

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