Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen (Archivbild)
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Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Archivbild)

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Klima-Milliarden: Union scheitert vorerst mit Klage

Klima-Milliarden: Union scheitert vorerst mit Klage

60 Milliarden Euro hat die Ampel in den Klimafonds gesteckt – mithilfe eines Nachtragshaushalts. Die Union ist vorerst damit gescheitert, das Manöver gerichtlich zu stoppen. Aufgeben will sie aber nicht. Eine Analyse.

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Es ist eine Entscheidung, bei der es um haushaltspolitische Grundsätze geht. Und darum, ob für Gebäudesanierungen oder E-Autos weiter ohne Probleme Fördergeld fließt. Aber der Reihe nach: Die Fraktionen von CDU und CSU wollten erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 kippt – und zwar sofort. Das Karlsruher Gericht hat jetzt aber entschieden, dass so schnell kein Stoppschild aufgestellt wird. Den Eilantrag der Union lehnten die Richterinnen und Richter ab. Allerdings lässt sich der Beschluss so deuten, dass sich die Union im Hinblick auf die Entscheidung im Hauptsacheverfahren durchaus Hoffnungen machen kann.

60 Milliarden aus dem Nachtragshaushalt fürs Klima

Es geht um Kredite von 60 Milliarden Euro, die eigentlich für vergangenes Jahr gedacht waren. Die Bundesregierung wollte damit die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abfedern. Am Ende wurden diese 60 Milliarden aber nicht gebraucht. Damit die Darlehen nicht verfallen, hat sie Finanzminister Christian Lindner in den Klimafonds der Bundesregierung überführt.

Lindner begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts

Der FDP-Chef spricht heute von einer guten Nachricht für "viele Menschen in unserem Land". Hätte die Union recht bekommen, sagt Lindner, hätten Förderprogramme unterbrochen werden müssen: "Menschen hätten ihr Haus nicht energetisch sanieren können, Programme im Bereich der Wasserstoffwirtschaft hätten nicht fortgesetzt werden können."

FDP-Chef erwartet Konkretisierung der Schuldenregeln

Lindner geht auch auf die noch ausstehende Entscheidung im Hauptsacheverfahren ein. Die Bundesregierung verstehe die Karlsruher Entscheidung so, dass das Gericht bei dieser Gelegenheit die Schuldenbremse des Grundgesetzes konkretisieren wolle. Dies sei wichtig dafür, wie der Staat die Kreditobergrenze weiter anwende. Ein Umstand, der Lindner nicht zwingend ungelegen kommen muss. Denn die Rückkehr zu soliden Finanzen hat er zum Markenkern der FDP auserkoren. Nur fällt es dem Finanzminister angesichts der sich häufenden Krisen immer schwerer, diese Linie in der Ampel-Koalition durchzusetzen.

SPD: "Guter Tag für die Zukunft unseres Landes"

Auffällig ist, dass der Koalitionspartner SPD die Karlsruher Entscheidung noch entschiedener als Erfolg für die Koalition verstanden wissen will. Dies sei ein guter Tag für die Zukunft des Landes, sagt der SPD-Haushaltspolitiker Dennis Rohde. Nach seinen Worten hätte eine Billigung des Eilantrags von CDU und CSU "sowohl der Beseitigung der Corona-Folgen wie auch dem Weg zur Energieunabhängigkeit nachhaltig geschadet". Jetzt gehe es darum, sich mithilfe des Geldes aus dem Klimafonds aus der energiepolitischen Abhängigkeit vom Putin-Regime zu befreien. Rohde setzt darauf, "dass man bei der Union nun zur Vernunft findet und die Fraktion ihren Antrag zurückzieht".

CSU: Endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichts abwarten

Doch die größte Oppositionsfraktion erweckt nicht den Eindruck, als wollte sie aufgeben. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betont auf BR24-Anfrage, dass das Gericht seinen Beschluss lediglich "mit dem offenen Ausgang des Hauptsacheverfahrens" begründet habe. Jetzt müsse man die endgültige Entscheidung abwarten.

CDU: Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts zweifelhaft

Auch Mathias Middelberg von der CDU blickt zuversichtlich auf das Hauptsacheverfahren. Der stellvertretende Chef der Unionsfraktion verweist darauf, dass sich das Verfassungsgericht schon jetzt intensiv mit dem Gegenstand der Klage befasst habe. Das sei ungewöhnlich für ein Eilverfahren und ein Zeichen dafür, dass das Gericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts habe. Aus diesem Grund wertet Middelberg die heutige Entscheidung als Warnung an den Finanzminister, der "sich zunehmend entfernt von einer ordentlichen Haushaltspolitik".

Verfassungsgericht will sich Nachtragshaushalt genau anschauen

Ein wichtiger Kritikpunkt der Union ist, dass die Ampel mit dem Nachtragshaushalt bisher ungenutzte Kredite von einem Jahr auf das darauffolgende überträgt. Damit lege die Koalition "Schulden auf Vorrat" an. Aus Sicht von CDU und CSU verstößt das Regierungsbündnis damit gegen den Grundsatz der Jährlichkeit. Dieser besagt, dass Haushaltspläne immer getrennt nach Jahren aufzustellen sind. Tatsächlich befasst sich das Gericht in seinem Beschluss ausführlich mit diesem Prinzip. Verbunden mit der Ankündigung, der Sache nun weiter auf den Grund zu gehen.

Karlsruhe wollte negative Folgen für Förderprogramme abwenden

Für ein sofortiges Einfrieren der Mittel aus dem Nachtragshaushalt sehen die Richterinnen und Richter aber keinen Grund. Denn dann hätten in ihren Augen die Nachteile überwogen. Wie Lindner geht auch das Gericht auf laufende Förderprogramme ein, die bei einem Ja zum Eilantrag der Union gefährdet gewesen wären. Über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens sagt dies freilich nichts aus.

Das mag erklären, warum dem Finanzminister heute wichtig ist, daran zu erinnern, auf wen die besondere Konstruktion des Nachtragshaushalts zurückgeht: Olaf Scholz habe das Vorgehen der Ampel noch als Finanzminister der Vorgängerregierung vorbereitet. Insofern sei der Karlsruher Beschluss zum Eilantrag auch eine Bestätigung für den Kanzler. Heißt im Umkehrschluss: Sollte die Entscheidung in der Sache anders ausfallen, wäre das in dieser Lesart vor allem ein Problem für Scholz. Und nicht für Lindner.

  • Zum Artikel: "Krise, Krieg und Kanzlerschaft – Ein Jahr Olaf Scholz"
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