Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein
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Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF legen Verfassungsbeschwerde ein

ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vor Bundesverfassungsgericht. Die Beschwerde richtet sich dagegen, dass die Länder bisher keinen Beschluss gefasst haben und so eine Anhebung zum 1. Januar nicht mehr möglich ist.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

ARD und ZDF haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hintergrund ist die unsichere Finanzierung des Rundfunkbeitrags ab dem kommenden Jahr. Erst Mitte Dezember wollen die Ministerpräsidenten voraussichtlich über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags entscheiden. Wegen dieser späten Entscheidung der Länderchefs, sei klar, so die Rundfunkanstalten, dass aufgrund des vorgeschriebenen gesetzgeberischen Verfahrens keine Beitragsanpassung zum Jahresanfang 2025 erfolgen kann. Die unabhängige Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs der Landesrundfunkanstalten (KEF) hatte Ende letzten Jahres eine Erhöhung des Beitrages um 58 Cent auf 18 Euro 94 zum 1. Januar 2025 empfohlen.

Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, sagte zur Klage: "Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse."

Ministerpräsidentenkonferenz: Keine Entscheidung zum Rundfunkbeitrag

Ende Oktober hatte die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) umfassende Reformen von ARD, ZDF und Deutschlandradio beschlossen. Unter anderem, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Zukunft weniger Sender betreiben soll. Aus 70 Radiosendern sollen etwa 53 werden. Eine endgültige Entscheidung über die Finanzierung, also den Rundfunkbeitrag, gab es allerdings nicht. Diese wurde auf die nächste MPK im Dezember verschoben.

ZDF-Intendant Norbert Himmler erklärte nun: "Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."

Das Deutschlandradio ist nicht an der Klage beteiligt, weil seine Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag ab 2025 stabil bleiben und die Erhöhung beziehungsweise Nichterhöhung des Beitrags hier keinen Einfluss hat.

Verfassungsrechtliches Verfahren

Hinter einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages steht ein drei-stufiges, verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren. Zunächst errechnen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Finanzbedarf. Im zweiten Schritt überprüft die KEF diesen Bedarf und gibt eine Empfehlung an die Bundesländer. Die Länderchefs müssen dann einstimmig darüber entscheiden. Dabei müssen sie sich eng an der Empfehlung der KEF orientieren.

Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht 2021 entschieden, dass die Empfehlung der KEF "über eine bloße Entscheidungshilfe" hinausgehe. Auch damals hatten die öffentlich-rechtlichen Sender bereits geklagt. Mit diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil hatte Sachsen-Anhalt eine Niederlage kassiert. Das Land hatte damals als einziges einer Erhöhung nicht zustimmen wollen.

Das Gericht hatte damals erklärt, es müsse beispielsweise erkennbar sein, wie die vorgesehene Erhörung die Beitragszahler so belastet, dass es unangemessen ist, so urteilte das Gericht damals. Bezogen auf die aktuelle Diskussion ginge es nun um eine Erhöhung von sieben Euro jährlich pro Beitragszahler.

Streit um Erhöhung der Beiträge

Mehrere Ministerpräsidenten hatten sich in den letzten Monaten immer wieder gegen eine Erhöhung der Beiträge gestellt, so etwa in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sprach sich immer wieder gegen eine Erhöhung aus. "Wir leben im zweiten Jahr einer Rezession, da müssen alle Maß halten", sagte er im BR-Interview. Söder warnte die Intendantinnen und Intendanten davor, eine Gebührenerhöhung vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen.

Am Dienstag bekräftigte Söder, in Zeiten knapper Kassen sei "eine erzwungene Gebührenerhöhung das falsche Signal". Auch der Vorsitzende der Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), sowie der Co-Vorsitzende und sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bedauerten die Verfassungsbeschwerde.

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