Am Donnerstag beginnt die Schlichtung im Tarifstreit der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Die Arbeitgeber von Bund und Kommunen hatten auch nach vier Tagen zäher Verhandlungen keinen Tarifabschluss mit den Unterhändlern von Verdi und vom dbb Beamtenbund erreichen können.
Vor Beginn der Schlichtung kann es bis Donnerstag noch vereinzelt Warnstreiks geben, Aktionen mit großen Auswirkungen in Kitas, Kliniken oder bei Verkehrsbetrieben sind aber nach Angaben der Gewerkschaft Verdi vorerst nicht mehr geplant. Für die Dauer der Schlichtung gilt die sogenannte Friedenspflicht, Druck durch Streiks aufzubauen ist in dieser Zeit verboten.
Wie eine Schlichtung abläuft
Das Verfahren einer Schlichtung ist genau festgelegt. In der Kommission sitzen je zwölf Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten und zwei Unparteiische. Die Gewerkschaften haben erneut den früheren Bremer Staatsrat Hans-Henning Lühr bestimmt, die Arbeitgeber Roland Koch, den ehemaligen hessischen Ministerpräsidenten. Auf den kommt es am Ende auch an. Denn wenn die Empfehlung in der Kommission nicht die nötige Mehrheit der Stimmen bekommt, dann zählt diesmal sein Votum. Das macht die Schlichtung für die Gewerkschaften etwas riskanter.
Ausgang ungewiss
Eine Garantie ist die jetzt in die Wege geleitete Schlichtung im öffentlichen Dienst nicht. Denn eine Empfehlung der Kommission landet erst einmal wieder auf dem Verhandlungstisch und muss dort abgesegnet werden. Das gelingt nicht immer. Sollte die Schlichtung scheitern, dann könnten die Gewerkschaften die Urabstimmung zu unbefristeten Streiks einleiten.
Mit Informationen von dpa
Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst sind vorerst gescheitert. Jetzt sollen Schlichter eine Lösung finden.
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