Im Prozess um den Erpressungsversuch gegen die Familie von Michael Schumacher hat das Amtsgericht Wuppertal am Mittwoch eine mehrjährige Freiheitsstrafe gegen den Hauptangeklagten verhängt. Der 53-Jährige aus Wuppertal wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein 30 Jahre alter Sohn wurde wegen Beihilfe zur versuchten Erpressung mit einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung belegt.
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Ein ehemaliger Sicherheitsmitarbeiter (53) der berühmten Familie wurde ebenfalls wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Alle Haftbefehle wurden aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt.
Versuchte Erpressung: 15 Millionen Euro für private Bilder
Die Familie Schumacher war mit der Veröffentlichung privater Fotos und Videos erpresst worden. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sowie die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher bei den Tätern sichergestellt worden. Eine Festplatte blieb verschwunden.
Michael Schumacher wird seit seinem schweren Ski-Unfall 2013 von seiner Familie und deren Mitarbeitern von der Öffentlichkeit abgeschirmt. Er hatte eine schwere Kopfverletzung erlitten.
Hauptangeklagter: "Eine sehr, sehr widerliche Sache"
Der Hauptangeklagte und sein Sohn hatten die Vorwürfe gestanden. "Es ist eine sehr, sehr widerliche Sache, die ich da gemacht habe. Das wurde mir am zweiten Tag im Gefängnis klar. Ich werde dafür geradestehen", sagte der 53-Jährige, der als Türsteher in Konstanz arbeitete.
Der Staatsanwalt hatte drei Jahre für den Hauptangeklagten wegen besonders schwerer Erpressung gefordert und vier Monate auf Bewährung für dessen Sohn wegen Beihilfe. Es sei besonders verwerflich, dass der 53-Jährige den tragischen Unfall Michael Schumachers und die Situation der Familie ausgenutzt habe. Für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter im Haus der Schumachers hatte er ein Jahr auf Bewährung wegen Beihilfe beantragt. Er habe nach seiner Freistellung und dem offenen Zerwürfnis auf Rache gesonnen.
Anwalt der Schumachers: Ex-Sicherheitsmitarbeiter ist Mit-Täter
Der Anwalt der Familie Schumacher forderte für die Nebenklage wie der Staatsanwalt drei Jahre Haft für den Hauptangeklagten, aber ein Jahr für dessen Sohn wegen Beihilfe und sogar vier Jahre Haft für den Ex-Sicherheitsmitarbeiter. Der sei nicht nur Helfer, sondern Mit-Täter. Er habe den Auftrag gehabt, die privaten Aufnahmen zu digitalisieren. Im Übrigen sei die Familie Schumacher nicht erpressbar. Dessen Anwalt bestritt die Vorwürfe und forderte den Freispruch seines Mandanten. Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter der Familie habe die sensiblen Daten nicht gestohlen; sie seien schon weit vor dem Jahr 2024 verschiedenen Zeugen angeboten worden.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte zwei Jahre und drei Monate Haft. Die Begehungsweise sei dilettantisch gewesen und es habe sich aus seiner Sicht nicht um eine schwere, sondern nur um eine einfache Erpressung gehandelt. Er beantragte schließlich die Aufhebung des Haftbefehls.
Der Verteidiger des 30-jährigen Sohns des Hauptangeklagten hatte eine Geldstrafe angeregt. "Mein Mandant hat sich für den Mist, den er gemacht hat, mehrfach entschuldigt." Sein Tatbeitrag sei denkbar gering: Er habe für seinen Vater lediglich eine E-Mail-Adresse eingerichtet, ohne sich große Gedanken zu machen.
Ermittlungen auch gegen Schumachers Krankenschwester
Der 53-jährige Hauptangeklagte hatte bei einer Mitarbeiterin der Familie Schumacher angerufen und die Summe von 15 Millionen Euro gefordert. Mitschnitte der Anrufe waren im Gerichtssaal vorgespielt worden. Dabei bot der Erpresser der Familie an, seinen Hintermann zu verraten.
Bei seinem Geständnis hatte er den Ex-Sicherheitsmitarbeiter der Schumachers belastet: Von ihm habe er die zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial bekommen. Er habe ihm wiederum gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe, die auch bei den Schumachers gearbeitet hatte und der gekündigt worden war. Gegen die Krankenschwester waren während des Prozesses Ermittlungen eingeleitet worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit Informationen von SID und dpa
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