Der Attentäter von Halle ist wegen Geiselnahme im Gefängnis Burg zu einer weiteren Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Stendal am Dienstag. Zudem muss er an mehrere geschädigte Personen Geldzahlungen leisten.
Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags nahe der Synagoge in Halle war der 32-Jährige bereits 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Praktische Auswirkungen wird das neue Urteil daher zunächst nicht haben.
Zwei Vollzugsbeamte als Geiseln
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt gestanden, am 12. Dezember 2022 mit einer selbst gebastelten Waffe zwei Justizbeamte als Geiseln genommen zu haben, um in die Freiheit zu gelangen. Der Plan scheiterte.
Nach der Geiselnahme wurde B. nach Augsburg in Bayern verlegt, wo er einem Medienbericht zufolge ebenfalls Mitarbeiter angegriffen haben soll. Daraufhin wurde er erneut verlegt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte in dem Prozess eine neunjährige Haftstrafe für den 32-Jährigen gefordert sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger verzichtete in seinem Plädoyer darauf, ein Strafmaß zu fordern.
Richterin hält Angeklagten für psychisch schwer gestört
Die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden verwies in der Urteilsbegründung am Dienstag auf ein Gutachten, das zu dem Schluss kam, dass der 32-Jährige ein psychisch schwer gestörter Mensch sei. Er habe sich im Prozess empathielos gezeigt und lediglich größeres Interesse an den Kameramitschnitten der JVA gehabt, so die Richterin.
Der Mann hatte versucht, am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, ermordete er nahe der Synagoge die Passantin Jana Lange und in einem Döner-Imbiss den Gast Kevin Schwarze.
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