Sperrminorität: Was die AfD verhindern könnte
Bildrechte: picture alliance/dpa | Jacob Schröter
Bildbeitrag

Sperrminorität: Was die AfD verhindern könnte

Bildbeitrag
>

Sperrminorität: Was die AfD verhindern könnte

Sperrminorität: Was die AfD verhindern könnte

Die AfD holt zumindest bei der Landtagswahl in Thüringen voraussichtlich genügend Stimmen, um auch als Oppositionspartei auf wichtige Entscheidungen Einfluss nehmen zu können. Was bedeutet das?

An der AfD im Thüringer Landtag kommen die anderen Parteien nun nicht mehr vorbei: Der vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestufte Landesverband von Björn Höcke verfügt im neuen Landtag laut Hochrechnungen voraussichtlich über mehr als ein Drittel der Sitze. Auch wenn die anderen Parteien, wie vor der Wahl angekündigt, keine Koalition mit der AfD schließen, hätte diese damit durch eine Sperrminorität weitreichenden politischen Einfluss.

Verfassungsänderungen nur mit Zweidrittelmehrheit

In Thüringen ist eine Zweidrittelmehrheit aller gewählten Abgeordneten nötig, um den Landtag aufzulösen und damit den Weg für eine Neuwahl zu bereiten. Weil die AfD wohl 32 von 88 Mandaten hat, könnte sie diesen Schritt verhindern. Auch Verfassungsänderungen, die Wahl des Präsidenten und der Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sowie die Wahl des Präsidenten und des Stellvertreters des Landesrechnungshofs verlangen eine Zweidrittelmehrheit. Die Besetzung dieser wichtigen Posten könnte die AfD mit ihrer Sperrminorität blockieren.

Etwas anders liegt der Fall bei einer sogenannten nicht qualifizierten Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Diese ist nötig bei der Wahl von Mitgliedern des Richter- und Staatsanwaltswahlausschusses, die der Berufung von Richtern und Staatsanwälten zustimmen müssen, oder wenn die Öffentlichkeit bei Plenarsitzungen ausgeschlossen werden soll. Ob die Sperrminorität dann wirksam wird, hängt nach Angaben der Landtagsverwaltung von der Stimmenverteilung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung ab.

Anspruch auf Posten von Landtagspräsident oder -präsidentin

Die Wahl des Landtagspräsidenten oder der -präsidentin ist Voraussetzung für die Konstituierung des Landtags und damit für dessen Arbeitsfähigkeit. Die stärkste Fraktion - das ist den Hochrechnungen zufolge nun die AfD - hat laut Geschäftsordnung das Vorschlagsrecht für den Präsidenten, der das Parlament in allen Angelegenheiten, auch über die Grenzen des Freistaats hinaus vertritt. Protokollarisch gesehen bekleidet der Landtagspräsident nach dem Ministerpräsidenten das zweithöchste politische Amt in Thüringen.

Erhält ein Kandidat in den ersten beiden Wahlgängen keine einfache Mehrheit - das heißt mehr Ja- als Neinstimmen - können auch die anderen Fraktionen für weitere Wahlgänge Kandidaten aufstellen. Auch hier braucht es die einfache Mehrheit. Fällt auch dann keine Entscheidung, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen.

Regelungen in Sachsen ähnlich

Auch in Sachsen ist ein Zweidrittelquorum etwa bei Verfassungsänderungen, den Wahlen von Rechnungshofpräsident, Verfassungsrichtern, der Abberufung von Ausschussvorsitzenden oder der Auflösung des Landtags erforderlich. Bei der Wahl des Landtagspräsidenten kann anders als in Thüringen schon im zweiten Wahlgang ein Abgeordneter gewählt werden, der nicht der stärksten Fraktion angehört.

In Sachsen könnte die AfD nach den Hochrechnungen vom späten Sonntagabend ebenfalls die Sperrminorität erreichen und damit deutlichen politischen Einfluss gewinnen.

Mit Informationen von AFP und dpa.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!