gestapelte Euromünzen (Symbolbild)
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Symbolbild: Spitzensteuersatz.

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Spitzensteuersatz – was bedeutet das?

Spitzensteuersatz – was bedeutet das?

Im Wahlkampf wird auch mit einer Anhebung oder Senkung des Spitzensteuersatzes geworben. Doch was bedeutet das eigentlich und für wen ist es wichtig, hier die Positionen der Parteien zu kennen?

Im Wahl-O-Mat gibt es eine Frage, bei der viele erstmal hängenbleiben: "Bei der Besteuerung von Einkommen soll der Spitzensteuersatz angehoben werden: stimme zu – neutral – stimme nicht zu." Grundsätzlich zahlt man in Deutschland mehr Steuern, je mehr man verdient – nicht nur absolut, sondern auch prozentual.

Der Spitzensteuersatz beträgt derzeit 42 Prozent und wird ab einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 68.481 Euro fällig. Dann gibt es noch den Höchststeuersatz von 45 Prozent. Er fällt an für Einkommen über 277.826 Euro jährlich. Die Grenzwerte in den Steuertabellen werden jedes Jahr angepasst.

Steuersystem ist gestaffelt

Das Steuersystem in Deutschland ist gestaffelt. Es gibt einen steuerfreien Sockel, der Grundfreibetrag genannt wird, derzeit sind das 12.096 Euro jährlich. Menschen mit geringem Verdienst zahlen keine oder nur geringe Einkommenssteuern. Der Steuersatz beginnt oberhalb des Grundfreibetrages bei 20 Prozent und steigt dann in mehreren Schritten an, bis man beim Spitzensteuersatz von 42 Prozent angelangt ist. Das soll für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Auch die 42 Prozent waren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht in Stein gemeißelt. Der Spitzensteuersatz lag lange Zeit sehr viel höher – auch unter unionsgeführten Regierungen. Erst seit 2005/2006 gelten die Spitzensteuersätze von 42, beziehungsweise 45 Prozent für die Höchststeuer.

Wie wird die Steuer genau berechnet?

Vom Bruttoeinkommen kann ein Arbeitnehmer noch vieles abziehen wie Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, Werbungskosten, Ausgaben zur Altersvorsorge und Krankenversicherung, etc. Am Schluss bleibt dann das zu versteuernde Einkommen übrig. Beträgt dieses beispielsweise 70.000 Euro fällt aber nicht auf die gesamte Summe eine Steuer von 42 Prozent an, sondern nur auf die 1.519 Euro, die sie über dem Betrag liegt, bei dem der Spitzensteuersatz greift. Für die ersten 30.000 Euro der 70.000 Euro zahlt der Bürger also genau so viel Steuern wie jemand, der insgesamt nur 30.000 Euro zu versteuern hat.

Wie viel Steuern am Ende bezahlt werden müssen, lässt sich in der Einkommenssteuertabelle nachsehen oder online berechnen, etwa mit dem Rechner, den das Bundesfinanzministerium anbietet. Für ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 Euro fällt demnach eine Steuer von 18.488 Euro an. Damit zahlt dieser Bürger also am Schluss durchschnittlich 26,4 Prozent Steuern.

Spitzensteuersatz – das wollen die Parteien

Alle Parteien werben für Entlastungen der Steuerzahler – allerdings mit Unterschieden, für wen diese Entlastungen greifen sollen. So findet sich in den Wahlprogrammen von CDU/CSU, Grüne, AfD, FDP, Freie Wähler, Linke und BSW die Forderung den Grundfreibetrag anzuheben, und zwar über die jährliche Anpassung hinaus.

Linke und SPD wollen Spitzenverdiener höher besteuern. Die Linke will etwa einen Steuersatz von 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 85.000 Euro – bis zu einem Maximal-Steuersatz von 75 Prozent ab einem Einkommen von einer Million Euro. CDU/CSU und FDP werben dafür, dass der Spitzensteuersatz erst ab einem deutlich höheren Einkommen greift – weil ein Jahreseinkommen von 68.000 Euro schon den oberen Mittelstand betrifft. Die FDP etwa fordert, dass der Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von 96.000 Euro zu zahlen ist.

Korrekturhinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war der Satz zu lesen: "Ein Jahreseinkommen von 100.000 Euro würde also bedeuten, dass 42.000 Euro Steuer fällig werden." Diese Information ist falsch, wir haben den Satz entsprechend entfernt. Außerdem haben wir den Einkommensbetrag, ab dem der Spitzensteuersatz fällig und den Einkommensbetrag, ab dem der Höchststeuersatz erhoben wird, korrigiert, sowie einen Absatz zur Erklärung der Berechnung ergänzt.

Im YouTube-Video: Steuerklassen leicht erklärt

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