Ein Flugzeug hebt ab mit Stacheldraht im Vordergrund (Symbolbild)
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Stellschrauben gegen irreguläre Migration – von A bis Z

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Stellschrauben gegen irreguläre Migration – von A bis Z (Teil 4)

Stellschrauben gegen irreguläre Migration – von A bis Z (Teil 4)

Die Politik diskutiert, wie die irreguläre Migration eingedämmt werden kann. Dabei gibt es etliche Stellschrauben, an denen sie drehen kann - und schon gedreht hat. Welche Lösungsansätze funktionieren und welche nicht? Teil 4.

Die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht. Städte und Gemeinden fühlen sich überlastet. Im aktuellen ARD-Deutschlandtrend halten 77 Prozent der Befragten eine Wende in der Asyl- und Flüchtlingspolitik für notwendig.

💡 Aktuell leben knapp 3,5 Millionen Flüchtlinge in Deutschland. Etwa ein Drittel davon (1,18 Millionen) kommt aus der Ukraine. In diesem Jahr haben bisher 160.140 Menschen Asyl in Deutschland beantragt (vgl. Januar bis August 2023: 204.461 Erstanträge).

Die Politik sucht nach Lösungen die irreguläre Migration zu reduzieren. Was ist möglich? Eine Auswahl von A bis Z.

Verwaltung

Eine der größeren Stellschrauben bei der Bekämpfung irregulärer Migration: Die Beschleunigung der Verfahren beim Bundesamt für Migration, den Verwaltungsgerichten und den Ausländerbehörden. Letztere gelten als völlig überfordert. Aktuell gibt es 549 Ausländerbehörden in Deutschland. Zuständig sind Länder und Kommunen.

Mehr Personal, eine konsequente Digitalisierung und einheitliche Standards können nach Ansicht von Fachleuten deutlich mehr Tempo in die Verfahren bringen. Das würde die Kosten für die Unterbringung und Versorgung senken und die Kommunen spürbar entlasten.

Zentralisierung

Eine der Forderungen der Union: Die Zuständigkeit für Abschiebungen bei der Bundespolizei zentralisieren. Zumindest immer dann, wenn sie Ausreisepflichtige in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft – etwa auf Bahnhöfen und Flughäfen.

Bisher sind viele unterschiedliche Behörden von Bund, Ländern und Kommunen an der Durchsetzung bestehender Regeln beteiligt. Einer grundlegenden Neuordnung müssten Bund und Länder zustimmen. Sie schrecken vor dieser Stellschraube bisher zurück.

Zurückweisungen

Die Bundespolizei kann Menschen an der Grenze zurückweisen – wenn eine Einreisesperre vorliegt oder sie nicht die nötigen Papiere haben. Das regelt der Schengener Grenzkodex. Derzeit lässt die Bundespolizei aber Menschen einreisen, die um Asyl bitten. 

Im ersten Halbjahr 2024 hat die Bundespolizei etwa 21.700 Menschen, die irregulär nach Deutschland einreisen wollten, zurückgewiesen. Das sind über 70 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Noch muss sich zeigen, ob diese Stellschraube wirkt. Aber vermutlich steigt die Zahl der Zurückweisungen weiter.

Eine flächendeckende Zurückweisung von Asylbewerbern ist nach Ansicht von Fachleuten nur möglich, wenn Deutschland eine "Notlage" nach Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU erklärt. Bisher hat der Europäische Gerichtshof diese Argumentation in ähnlichen Fällen nicht akzeptiert.

Greift die gemeinsame Asylpolitik, gibt es Zurückweisungen nur noch an den EU-Außengrenzen.

Possoch klärt: Was machen Schweden und Dänemark anders beim Asyl?

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