Wo soll die Bundesregierung sparen? Auf diese Frage versucht die Ampel-Koalition eine Lösung finden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing macht klar, wo nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gespart werden darf – nämlich an der Sanierung und am Ausbau der Infrastruktur.
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Keine Sparmaßnahmen bei überfälligen Projekten
Wichtige, längst überfällige Projekte seien von Sparmaßnahmen nicht betroffen, betonte Wissing im Interview der Woche auf BR24. So dürfe etwa die Modernisierung der Bahn nicht noch weiter verzögert werden: "Die Vorgängerregierung hat die Brücken nicht rechtzeitig instand gesetzt, zu wenig in die Schiene investiert und gleichzeitig wurde zu wenig getan für die digitale Infrastruktur." Man dürfe all dies zeitlich nicht noch weiter strecken, so der FDP-Minister.
Wissing: Investitionen dürfen nicht aufgeschoben werden
Die Investitionen in die Infrastruktur seien die Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg in Zukunft, so Wissing weiter. Dabei dürften keine Abstriche gemacht werden. "Die Zeit drängt. Deswegen darf es nicht dazu führen, dass die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendige und längst überfällige Infrastrukturinvestitionen auf die lange Bank schiebt", so Wissing. Er habe den Eindruck, dass das von allen drei Koalitionspartnern verstanden wurde und alle in die gleiche Richtung unterwegs seien, so der Bundesverkehrsminister.
40 Milliarden Euro für die Bahn
Wissing bekräftigte seinen Plan, bis 2027 rund 40 Milliarden Euro in die Schiene zu investieren, um Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit zu verbessern. Als Beispiel nannte er die Generalsanierung der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim. Sie werde wie vorgesehen 2024 beginnen. Er sei überzeugt, dass die Bundesregierung Wege finden werde, um die Finanzierung sicherzustellen.
Ende von Förderprogrammen und Subventionen?
Wissing beteuerte, er selbst werde verschiedene Förderprogramme auf den Prüfstand stellen, um Einsparpotenziale in seinem Ressort zu finden. Der Forderung von Ampel-Politikern und Klimaschutzverbänden, sogenannte umweltschädliche Subventionen wie das Dienstwagen-Privileg oder den Diesel-Steuervorteil zu streichen, erteilte der FDP-Politiker hingegen eine Absage.
Das Umweltbundesamt sowie die Bertelsmann Stiftung beziffern die umweltschädlichen Subventionen auf 65 Milliarden Euro. Etwa die Hälfte davon könne innerhalb von vier Jahren eingespart werden, erklärte vor wenigen Tagen Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts. Verkehrsminister Wissing hält diese Zahlen für falsch, die Einspareffekte seien gering und der Vorschlag ungeeignet.
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