Bargeld, Souvenirs, Duty-Free: Was gilt bei der Rückreise?
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Bargeld, Souvenirs, Duty-Free: Was gilt bei der Rückreise?

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Bargeld, Souvenirs, Duty-free: Was gilt bei der Rückreise?

Bargeld, Souvenirs, Duty-free: Was gilt bei der Rückreise?

Nach dem Urlaub heißt es bei der Wiedereinreise nach Deutschland, noch einmal aufmerksam zu sein: Wer bestimmte Dinge nicht beim Zoll anmeldet oder gänzlich verbotene Gegenstände einführt, kann sich mit seinen Souvenirs Ärger einhandeln.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Bargeld, das man von Verwandten bekommen hat, eine Flasche voll Sand vom Strand oder auch nur ein neues Markenshirt: Bei der Einreise nach dem Urlaub muss manches angemeldet werden, andere Souvenirs sind überhaupt nicht erlaubt. Ein Überblick.

EU, Zigaretten und spezielle Grenzen für Kinder

Kommen Reisende aus Italien, Spanien oder einem anderen EU-Land zurück nach Deutschland, müssen sie ihre Mitbringsel in der Regel nicht verzollen. Wichtig dabei ist aber, dass es sich um Gegenstände für den privaten Gebrauch handelt und diese im persönlichen Gepäck mitgeführt werden.

Für einige Genussmittel gelten aber Richtmengen. Bringen Urlauber mehr als 800 Zigaretten, zehn Liter Schnaps oder zehn Kilogramm Kaffee mit von ihrem Reiseziel, müssen sie nachweisen, dass die Waren tatsächlich für den eigenen Verbrauch mitgebracht wurden.

Für Länder außerhalb der EU gelten strengere Regeln. Kommen die Urlauber mit dem Flieger zurück, können sie Waren im Wert von 430 Euro zollfrei einführen. Bei der Einreise per Bahn und mit dem Auto liegt die Grenze bei 300 Euro. Kinder unter 15 Jahren dürfen Waren im Wert von 175 Euro mitbringen.

Auch die Freigrenzen bei den Genussmitteln liegen deutlich niedriger: Dort sind 200 Zigaretten und ein Liter Spirituosen erlaubt.

Bargeld und Medikamente

Wer von einem EU-Land nach Deutschland einreist und mehr als 10.000 Euro Bargeld dabei hat, muss das beim Zoll angeben, sollte er danach gefragt werden. Das gilt auch für gleichgestellte Zahlungsmittel wie Sparbücher oder Edelsteine. Schmuck allerdings ist kein Problem, auch wenn er aus Edelmetallen besteht.

Bei Einreisen aus Drittstaaten muss die Anmeldung von 10.000 Euro in bar im Vorhinein und schriftlich geschehen. Das geht beispielsweise online über das Portal des Zolls.

Medikamente dürfen mitgebracht werden, wenn sie eine "dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge" nicht überschreiten. Dabei geht der Zoll von einem Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen aus.

Vorsicht bei Sand, Tieren und Korallen

Auch ausgestopfte Tiere oder Schmuck aus Tierteilen werden als Souvenir verkauft. Dabei ist laut Zoll allerdings Vorsicht geboten. Bei Elfenbein, Schuhen aus Schlangenleder und ausgestopften Vögeln brauchen Reisende laut Zoll ein artenschutzrechtliches Dokument.

Das gilt auch für einige Pflanzenarten, wie einige Kakteen, Tillandsien oder Orchideen. Auch einige zu Schmuck verarbeitete Korallen, Muschel- und Schneckenschalen können unter diese Regelung fallen.

Ausnahmen gelten beispielsweise für bis zu vier Ledererzeugnisse von Krokodilen, vier tote Seepferdchen oder bis zu drei Riesenmuscheln, die zusammen nicht schwerer als drei Kilogramm sind. Im vergangenen Jahr stellte der Zoll 54.000 Tiere oder daraus hergestellte Waren sicher.

In Italien beispielsweise ist auch die Mitnahme von Sand landesweit verboten. In anderen Ländern kann das auch für die Mitnahme von Kieselsteinen gelten. Urlauber sollten sich daher vor der Reise informieren.

Keine Fleisch- oder Milcherzeugnisse bei EU-Einreise

Aus einem Nicht-EU-Land dürfen keinerlei Fleisch- oder Milcherzeugnisse mitgeführt werden. Man kann aber eine begrenzte Menge Obst und Gemüse sowie Eier, Eierzeugnisse und Honig mitführen. Begrenzte Mengen von Fisch oder Fischerzeugnissen sind ebenfalls zulässig.

Innerhalb der EU können Fleisch- oder Milcherzeugnisse mitgenommen werden, solange sie für den persönlichen Verbrauch bestimmt sind. Das gilt auch für Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse wie Schnittblumen, Obst oder Gemüse, sofern sie in einem EU-Land angebaut wurden und frei von Schädlingen oder Krankheiten sind.

In den meisten EU-Ländern gelten jedoch strenge Vorschriften für die Mitnahme gefährdeter Tiere oder Pflanzen beziehungsweise von Erzeugnissen, die von gefährdeten Tieren oder Pflanzen stammen. In einigen Fällen benötigt man möglicherweise eine Genehmigung. Man darf beispielsweise nur 125 Gramm Störkaviar ohne Anmeldung mitführen.

Duty-free-Shops

Auch beim Einkauf in Duty-free-Shops gibt es Fallstricke. Man darf ausschließlich bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat Waren im Rahmen der Reisefreimengen abgabenfrei nach Deutschland einführen. Bei Reisen innerhalb der EU gibt es keine Freimenge. Ausnahmslos alle Waren, die in einem Duty-free-Shop gekauft wurden, müssen dann beim Zoll angemeldet werden. Auch Einfuhrabgaben sind dann zu leisten.

Verbotene oder gefälschte Waren

Grundsätzlich gilt: Was in Deutschland verboten ist, darf auch nicht eingeführt werden. Das betrifft neben bestimmten Waffen auch illegale Drogen. Aber auch gefälschte Waren können bei der Einreise für Ärger sorgen. Etwa gefälschte Markenkleidung oder technische Geräte. Vorsicht also bei allzu günstigen Schnäppchen.

"Wichtiger Beitrag zur Sicherung der Staatseinnahmen"

Insgesamt hat 2023 alleine das Hauptzollamt München rund 6,5 Milliarden Euro für die Kassen des Bundes, der Europäischen Union und für das Land Bayern eingenommen. Laut Leiterin Stephanie Nusser ein "sehr wichtiger Beitrag zur Sicherung der Staatseinnahmen". Beim Hauptzollamt Nürnberg waren es über 2,8 Milliarden Euro. Neben Einfuhrabgaben kümmert sich der Zoll auch um Themen wie Schwarzarbeit.

Aber auch die Flughäfen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Zolls. So wurden 2023 in München etwa 327 Kilogramm Rauschgift und 167.902 Stück Zigaretten sichergestellt. Die Zöllner registrierten insgesamt 62 Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und stellten 856 Verarbeitungserzeugnisse, beispielsweise aus Muscheln und Korallen, Lederwaren aus Reptilienleder oder Kosmetik und Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Pflanzen sicher. In 189 Fällen wurden bei den Reisenden verbotene Waffen entdeckt.

Armreif im Baguette geschmuggelt

Und immer wieder kommt es natürlich auch zu kuriosen Fällen: Im März etwa wollte eine Frau nach einem Türkeiaufenthalt den Flughafen verlassen. Sie hatte keine zu verzollenden Waren angegeben. Bei einer Kontrolle entdeckten die Beamten dann in einem Baguette einen goldenen Armreif. Dafür wurden dann Abgaben in Höhe von rund 200 Euro fällig.

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