AfD-Politiker Höcke und seine Anwälte legen Revision ein
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AfD-Politiker Höcke und seine Anwälte legen Revision ein

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Urteil wegen verbotener Nazi-Parole: Höcke geht in Revision

Nachdem der AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe zu 13.000 Euro verurteilt worden ist, wollen er und seine Anwälte in Revision gehen. Damit geht der Höcke-Prozess vor den Bundesgerichtshof.

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Nach dem Urteil gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Verteidigung Revision eingelegt. Eine Sprecherin des Landgerichts Halle bestätigte am Donnerstag, dass von einem von Höckes Anwälten, Philip Müller, am Mittwoch eine Revision gegen die Entscheidung eingegangen sei.

13.000 Euro Geldstrafe für verbotene Nazi-Parole

Das Landgericht in der sachsen-anhaltischen Stadt hatte den AfD-Politiker am Dienstag wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Thüringer AfD-Fraktionschef in einer Wahlkampfrede seiner Partei im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 wissentlich eine Parole der SA, der früheren Sturmabteilung der Nationalsozialisten, verwendet hat.

Höcke will verbotene Parole nicht gekannt haben

Höcke selbst hatte den Vorwurf vor Gericht zurückgewiesen; er will von der Herkunft der Losung nicht gewusst zu haben. Stattdessen habe er auf das damalige Programm der AfD für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Bezug genommen, das den gleichlautenden Titel getragen habe. Der studierte Geschichtslehrer bezeichnete die Parole zudem wiederholt als "Alltagsspruch" oder "Banalität". Außerdem wäre ihm zufolge die SA-Parole heutzutage kaum noch bekannt.

Höckes Rechtsanwalt Vosgerau hatte das Urteil bereits am Mittwoch auf X (ehemals Twitter) scharf kritisiert. Tatsachen hätten bei der Urteilsfindung keine Rolle gespielt. Die Formel "in dubio pro reo" ("Im Zweifel für den Angeklagten") sei "auf den Kopf gestellt" worden. Nun sei der Bundesgerichtshof am Zuge.

Höcke-Prozess geht vor Bundesgerichtshof

Die Staatsanwaltschaft, die für Höcke in dem Prozess eine Bewährungsstrafe und 10.000 Euro Geldstrafe gefordert hatte, wollte ebenfalls eine Revision prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit der Revision wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) befassen. Dabei prüft der BGH Urteile ausschließlich auf Rechtsfehler und verweist die Fälle gegebenenfalls zur neuerlichen Verhandlung an die Vorinstanz zurück.

Mit Informationen von AFP und epd

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AfD-Politiker Björn Höcke wurde zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt – wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole
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AfD-Politiker Björn Höcke wurde zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt – wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole

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