In Deutschland bleibt es bei der nächtlichen Ausgangssperre in Corona-Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Eilanträge gegen diesen Teil der Bundes-Notbremse abgelehnt.
"Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist", teilte das Gericht am Abend in Karlsruhe aber mit. Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht per Erlass die nächtliche Ausgangssperre vorläufig außer Vollzug setzt (Az.: u.a. 1 BvR 781/21).
Der Gesetzgeber betrachte die Ausgangsbeschränkung als Mittel, um bisher in den Abendstunden stattfindende private Zusammenkünfte auch im privaten Raum zu begrenzen. "Sie dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck", heißt es in dem Beschluss. Gleichwohl stellten die Richter fest, dass unter Fachleuten umstritten sei, ob die nächtliche Ausgangsbeschränkung geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen. Allerdings sehe man auch nicht "eine offensichtliche Unangemessenheit solcher Ausgangsbeschränkungen".
Karlsruhe: Tiefer Eingriff in Lebensverhältnisse
"Die nächtliche Ausgangsbeschränkung greift tief in die Lebensverhältnisse ein", heißt es in der Mitteilung. Die Folgen wirkten sich auf nahezu sämtliche Bereiche privater, familiärer und sozialer Kontakte ebenso wie auf die zeitliche Gestaltung der Arbeitszeiten aus. Allerdings falle sie in einen Zeitraum, in dem Aktivitäten außerhalb einer Wohnung oder Unterkunft "keine ganz erhebliche quantitative Bedeutung haben". In der Gesamtbetrachtung würden nach Einschätzung der Richter die Nachteile für einen wirksamen Infektionsschutz überwiegen, würde die Regelung ausgesetzt.
Die Verfassungsbeschwerden bleiben aber weiter anhängig. Wann über die Hauptsache entschieden wird, ist offen.
Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr
Der Bundestag hatte vor zwei Wochen die sogenannte Bundesnotbremse beschlossen. Sie ist seit dem 23. April in Kraft und regelt erstmals bundeseinheitlich, dass in Städten und Landkreisen ab einem Inzidenzwert von 100 zahlreiche Kontaktbeschränkungen gelten.
Besonders umstritten war die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und fünf Uhr. Menschen dürfen sich in dieser Zeit nur aus wichtigem Grund in der Öffentlichkeit bewegen, etwa weil sie zur Arbeit gehen oder von ihr kommen oder den Hund ausführen müssen. Die Ausgangssperre soll Kontakte reduzieren und die Ansteckungsrate verringern.
Zum Artikel: "Wo in Bayern gilt die Corona-Notbremse?"
Mehr als 250 Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe
Neben der FDP hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger das Bundesverfassungsgericht angerufen. Zwischenzeitlich gingen bei dem Karlsruher Gericht mehr als 280 Verfassungsbeschwerden ein. Zusätzlich wurden Eilanträge gestellt, um die Ausgangssperre bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen.
"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!