Alleinstehenden Asylsuchenden dürfen nicht länger die Sozialleistungen pauschal um zehn Prozent gekürzt werden, weil sie in einem Flüchtlingsheim leben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es sei nicht erkennbar, dass dort tatsächlich Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften erzielt würden, teilte das Gericht mit. Die 2019 eingeführte "Sonderbedarfsstufe" sei unvereinbar mit dem "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums".
Betroffen sind laut dem Beschluss alleinstehende Erwachsene, "die in sogenannten Sammelunterkünften wohnen und sich seit mindestens 18 Monaten rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten".
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Betroffene erhalten mehr Geld – teils auch rückwirkend
Laut dem Verfassungsgericht bekommen nun alle Betroffenen, deren Bescheide für diese Zeit noch nicht bestandskräftig sind, rückwirkend ab September 2019 mehr Geld. Das ist dann der Fall, wenn jemand Widerspruch eingelegt oder geklagt hat. In allen anderen Fällen ist die Entscheidung für die künftigen Leistungen zu berücksichtigen.
Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Um die Regelung in Karlsruhe überprüfen zu lassen, hatte sie eine Mustervorlage erarbeitet, von der eine Richterin am Sozialgericht Düsseldorf Gebrauch machte. Dort klagt ein Mann aus Sri Lanka auf höhere Leistungen für mehrere Monate 2019 und 2020 – über diese Klage entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Der Kläger argumentierte, dass er mit den übrigen Bewohnern seiner Sammelunterkunft nicht gemeinsam koche oder wirtschafte und deshalb kein Geld spare.
Große Koalition: Gemeinsames Wirtschaften erwartbar
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD war 2019 der Ansicht, dass in den Sammelunterkünften ein Zusammenwirtschaften erwartet werden könne. Einspareffekte bestünden zum Beispiel beim Essen, "indem Lebensmittel oder zumindest der Küchengrundbedarf in größeren Mengen gemeinsam eingekauft und in den Gemeinschaftsküchen gemeinsam genutzt werden", wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Deshalb wurde der Satz gekürzt – entsprechend dem für Menschen, die verheiratet sind oder mit einem Partner zusammenleben.
Aktuell bekommen Menschen in einer Sammelunterkunft 330 Euro im Monat. Anderen alleinstehenden Asylbewerbern stehen 367 Euro zu.
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