Denkmal-Eigentümer, die einen Glasfaseranschluss legen lassen wollen oder eine E-Ladesäule planen, müssen das nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung künftig nicht mehr genehmigen lassen. Auch der Einbau von Bädern, die Errichtung von Spielplätzen oder der Abbau (!) von Satellitenschüsseln soll ohne besondere Bescheide möglich werden. "Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren", fasste Kunstminister Markus Blume die abermalige Reform der entsprechenden gesetzlichen Regelungen zusammen. Sie waren erst 2023 überarbeitet worden, im Zuge der "Entbürokratisierung" sollen sie jetzt abermals modernisiert werden.
109.000 Bau- und rund 50.000 Bodendenkmäler betroffen
"Wir haben uns für einen sehr maßvollen Weg entschieden. An vielen Stellen gehen wir mutig voran", so Blume: "aber wir wollen nicht alles auf den Kopf stellen. Wir machen keinen Systembruch, weil der ehrlicherweise auch falsch wäre. Deshalb planen wir eine kraftvolle Weiterentwicklung und deutliche Modernisierung, aber definitiv keinen Systembruch."
Immerhin sind in Bayern rund 109.000 Bau- und rund 50.000 Bodendenkmäler betroffen. Die Liste der "beweglichen Denkmäler", wozu historische Lokomotiven und Flugzeuge gehören, wird abgeschafft. Dort waren ohnehin nur 70 Objekte erfasst, die auch jenseits des Denkmalschutzes ausreichend geschützt seien.
"Erhebliche Vollzugserleichterung"
Denkmaleigentümer können demnächst mit dem zuständigen Landesamt Vereinbarungen treffen, die eine Laufzeit von 25 Jahren haben sollen. Alles, was dort geregelt ist, muss dann nicht mehr im Einzelfall genehmigt werden. Gebäude, die nur von außen Denkmalwert haben, sollen innen genehmigungsfrei verändert werden können, solange das keine Auswirkungen auf die Fassade hat. Von einer "erheblichen Vollzugserleichterung" ist die Rede.
Auch neue Farbanstriche sollen ohne Bürokratie möglich werden, vorausgesetzt, es handelt sich lediglich um eine Auffrischung des bestehenden Farbtons. Ob es sich bei einem Gebäude um ein Denkmal handelt, soll innerhalb eines Jahres geklärt sein, bisher ist eine doppelt so lange Frist vorgesehen. Wer eine Baugenehmigung hat, muss sich darüber hinaus künftig nicht mehr um eine zusätzliche "Grabungserlaubnis" bemühen.
Mehr Akzeptanz beim Denkmalschutz: "Nicht in Kleinkram verhaken"
Markus Blume erhofft sich von den Maßnahmen wieder mehr Akzeptanz des Denkmalschutzes. Im Übrigen sollen die Experten wieder mehr Zeit für persönliche Beratung haben und weniger Formulare ausfüllen. Generalkonservator Mathias Pfeil sprach von einer "guten Lösung": "Die Kollegen haben auch keine Lust, jeden Farbanstrich zu diskutieren. Es gibt einfach Dinge, da müssen wir einfach nicht dabei sein. Was aus dem Gesetz rausfällt, macht auch keine Arbeit mehr. Ansonsten würde es eingefordert und wir verhaken uns in Kleinkram."
Die Qualität der Denkmalpflege habe zugenommen, von einem "Dammbruch" könne ungeachtet mancher Kritiker keine Rede sein, so Mathias Pfeil: "Wir versuchen, näher an die Menschen ranzukommen. Wir müssen uns wirklich auf die Dinge konzentrieren, wo wir eine Expertise haben, die andere nicht haben können."
"Regeln grenzen teils ans Absurde"
Getestet wurden die neuen Regeln bereits im Landkreis Rhön-Grabfeld, in Rothenburg ob der Tauber und in Wasserburg am Inn, so der Vorsitzende des Landesdenkmalsrats, Robert Brannekämper. Überall dort seien die Praktiker zufrieden gewesen: "Das Unkraut beim Bürokratie-Overkill muss weg." Demnächst will sich das Kabinett mit der jetzt präsentierten Reform beschäftigen und das Gesetzgebungsverfahren einleiten.
Das Fazit von Kunstminister Blume: "Entscheidend ist, dass die Leitplanken richtig stehen. Und die Leitplanken verrücken wir nicht. Wir misten aus im Kleingedruckten und streichen Regeln, die teilweise ans Absurde grenzen, aber damit machen wir die Leitplanken stärker."
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