AfD Sachsen scheitert mit Eilantrag gegen Einstufung als gesichert rechtsextrem

Dresden: Die sächsische AfD hat vor dem Verwaltungsgericht eine juristische Niederlage erlitten. So bleibt es bei der Einstufung des Landesverbands als gesichert rechtsextremistisch bestrebt. Die AfD Sachsen hatte einen Eilantrag dagegen eingebracht. Es gebe genügend Hinweise, urteilten die Richter, dass die sächsische AfD die Menschenwürde bestimmter Personengruppen missachte. Außerdem lehne der Landesverband das Demokratieprinzip ab. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den sächsischen Landesverband im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Gegen diesen Beschluss kann Beschwerde am Oberverwaltungsgericht in Bautzen eingelegt werden. In Sachsen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die AfD kommt in Umfragen auf rund 30 Prozent und liegt etwa gleichauf mit der CDU.

Sendung: BR24 Nachrichten, 16.07.2024 13:15 Uhr

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