Bundesverfassungsgericht prüft Alternativen bei Zwangsbehandlung

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit heute über die zwangsweise medizinische Behandlung von rechtlich betreuten Menschen. Es geht um die Frage, ob die Betroffenen unbedingt im Krankenhaus behandelt werden müssen oder ob das auch in ihrer Wohneinrichtung möglich sein soll. Gerichtspräsident Harbarth sagte zu Beginn der Verhandlung, es handle sich um einen der grundrechtssensibelsten Bereiche des Erwachsenenschutzes. Einerseits müssten Betreute angemessen geschützt werden, andererseits dürfe nicht unverhältnismäßig in ihre Freiheitsrechte eingegriffen werden. Geklagt hat eine Frau mit paranoider Schizophrenie, die in ihrem Heim behandelt werden will und nicht in einer Klinik.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 16.07.2024 12:00 Uhr

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