AfD scheitert mit Klage gegen Nicht-Wahl in Kontrollgremium

München: Die AfD hat kein Recht auf einen Platz im parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags. Das hat der bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden und damit erneut eine Klage der Partei abgewiesen. Diese sei unzulässig und zudem unbegründet, teilte das Gericht mit. Die AfD habe das Recht, Kandidaten für das Gremium vorzuschlagen. Die tatsächliche Besetzung dürfe der Landtag allerdings in freier Mehrheitswahl bestimmen. Die Frage gilt als heikel, weil das Gremium den bayerischen Verfassungsschutz kontrolliert, der zugleich die AfD in Bayern als Gesamtpartei beobachtet. Kurz vorher war die AfD auch mit einer Klage gegen den Haushalt 2022 vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Dabei ging es um eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsministeriums, in dem Anträge der AfD erwähnt wurden. Auch diese Klage lehnte das Gericht als unzulässig ab.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 18.07.2024 15:00 Uhr

Zur BR24 Startseite