Ein junger Mann spielt ein Rennspiel mit der Sony Playstation Portable.
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Ein junger Mann spielt ein Rennspiel mit der Sony Playstation Portable.

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EuGH erlaubt Schummel-Software in Computerspielen

EuGH erlaubt Schummel-Software in Computerspielen

Nach jahrelangem Streit hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden, dass Schummel-Software, die Gamern in Computerspielen schnell Vorteile bringt, nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Eine Niederlage für Sony Playstation.

Der Held in einem Computerspiel ist plötzlich unverwundbar, erhält Unmengen an Spielgeldwährung, Superkräften oder Fähigkeiten und Regionen eines Spiels, die erst später betreten werden können sollen, stehen von Anfang an oder immer zur Verfügung: Schummel-Software, Gamer sprechen von "cheaten" verleiht ungeahnte Fähigkeiten und Vorteile – in Multiplayergames auch gegen andere Spieler.

Sony klagte auf Schadensersatz

Der Playstation-Hersteller Sony sah darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht und klagte 2012 auf Schadensersatz gegen die Programmierer der Schummel-Software. Im konkreten Fall geht es um ein Rennspiel für die Playstation Portable, die inzwischen nicht mehr produziert wird.

Ständig Vollgas mit "Turbo"

Dank der zusätzlichen Funktionen durch die Schummel-Software war es Spielern in diesem Rennspiel zum Beispiel möglich, den "Turbo", der normalerweise nach einer bestimmten Zeit aufgebraucht ist und sich erst wieder regenerieren muss, unbeschränkt zu nutzen. Man konnte auch von Anfang an Fahrer auswählen, die eigentlich erst nach einer gewissen Spielzeit, in der man Erfahrungspunkte sammeln musste, zur Verfügung stehen sollten.

12 Jahre Rechtsstreit durch die Instanzen

Nach Ansicht von Sony stellte das eine Veränderung und Umarbeitung der Software dar. Das würde gegen das Urheberrecht verstoßen. Das Hamburger Landgericht hatte Sony 2012 in erster Instanz noch recht gegeben, das Oberlandesgericht aber hatte die Klage abgewiesen. Anschließend war der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst und hatte den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.

EuGH: Nur Daten im Arbeitsspeicher verändert

Die Richter des EuGH in Luxemburg entschieden jetzt: Solange nur Daten verändert werden, die im Arbeitsspeicher des Programms für den Programmablauf wichtig sind, ist das Urheberrecht nicht verletzt. Das ermöglicht de facto in vielen Fällen das Cheaten. Zugleich betonten die Richter aber auch, dass sichergestellt sein muss, dass die veränderten Daten nicht darauf abzielen dürften, das Programm zu kopieren.

Cheater müssen weiter mit Ausschluss rechnen

Für Gamer, die cheaten, heißt das, dass die Gefahr einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung durch die Spielehersteller sinkt. Dennoch verbieten – gerade in Multiplayer- oder Online-Spielen – viele Hersteller in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Cheaten, blockieren den Zugang der Schummel-Spieler und schließen sie vom Game aus – selbst wenn diese zuvor für den Zugang bezahlt haben. Das bleibt vom Urteil des EuGH unberührt und schützt so auch das Spielerlebnis für die Mehrzahl der "ehrlichen" Spieler.

Mit Material von dpa

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