Bauarbeiter verlegt Glasfaserkabel
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In Deutschland soll es erstmals ein Recht auf schnelles Internet geben.

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Internet-Grundversorgung: 10 Mbit müssen erstmal reichen

Internet-Grundversorgung: 10 Mbit müssen erstmal reichen

In Deutschland gibt es zwar erstmals ein Recht auf eine Mindestversorgung beim Internetzugang. Allerdings nur mit einer Downloadrate von 10 Mbit/s. Bayern wollte eine Erhöhung auf 30 Mbit erreichen, konnte sich im Bundesrat aber nicht durchsetzen.

Seit Dezember 2021 gibt es in Deutschland ein Recht auf eine Mindestversorgung mit einer gewissen Internetbandbreite. Die Bundesnetzagentur legte damals in der so genannten TK-Mindestversorgungsverordnung fest, dass jeder Bürger Anspruch auf eine Downloadrate von mindestens 10 Mbit/s und eine Uploadrate von mindestens 1,7 Mbit/s hat. Die Latenz - also die Verzögerungszeit - darf höchstens 150,0 Millisekunden betragen. Wer weniger hat, kann zur Bundesnetzagentur gehen. Die Behörde könnte dann die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.

Bayern wollte 30 statt 10 Mbit Downloadrate

Das Bundeskabinett verabschiedete die TK-Mindestversorgungsverordnung im Mai. Auch der Bundestag hat bereits zugestimmt. Aus den Ländern waren jedoch kritische Stimmen zu vernehmen: Denn Bayern und Niedersachsen sind 10 Mbit deutlich zu wenig. Die EU definiere schnelles Internet seit 10 Jahren mit mindestens 30 Mbit/s im Download, und selbst das sei "nicht mehr zeitgemäß", schreib Bayerns Finanzminister Albert Füracker in einer Pressemitteilung.

Es ist schwer zu begreifen, dass der Bund im Jahre 2022 nun zu dem Schluss kommt, 10 Mbit/s wären schnell genug. Das ist fern der Lebenswirklichkeit. Albert Füracker, bayerischer Finanzminister

Bayern und Niedersachsen forderten daher die Anhebung der Mindestgeschwindigkeit von 10 auf 30 Mbit. Der zuständige Verkehrsausschuss des Bundesrates nahm diesen Änderungsantrag knapp an.

Bundesrat stimmt der 10 Mbit-Marke zu - und kritisiert die Bundesregierung

Dem kam das Plenum des Bundesrates aber nicht nach. Am Freitag stimmte die Länderkammer der Verordnung der Bundesnetzagentur zu - und damit der Marke von 10 Mbit. Im Bundesrat sind die Haltungen der Fachausschüsse und des Plenums häufig unterschiedlich.

Allerdings verabschiedete der Bundesrat auch eine begleitende Entschließung, in der er kritisiert, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an "schnelles Internet" nicht gerecht werde.

Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, "die Mindestversorgung vor dem Hintergrund der stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugangs- und Sprachtelekommunikationsdienste zügig weiterzuentwickeln".

10 Mbit reichen für einen Mehr-Personen-Haushalt nicht

Der Bundesrat bemängelt, dass vor allem in Mehrpersonenhaushalten die aktuellen Mindestversorgungsraten nicht ausreichen, um parallel Anwendungen zu nutzen, die viel Bandbreite benötigen - zum Beispiel beim Home Office oder bei der Nutzung digitaler Bildungsangebote. Auch für Telemedizin sind höhere Bandbreiten nötig.

Gerade wenn in Mehr-Personen-Haushalten mehrere Internet-Anwendungen wie Telefonie, Surfen oder Online-Games parallel genutzt werden, halten Experten eine Bandbreite von mindestens 50 MBit/s für nötig, idealerweise sogar 200 MBit. Mit 10 MBit lassen sich nur Basisfunktionen wie E-Mails schreiben, YouTube-Videos anschauen oder googeln gut erledigen.

  • Zum Artikel: "Glasfaserausbau. Schnelles Internet ist noch Zukunftsmusik"

Mindestbandbreite wird jährlich überprüft

Klar ist aber auch: Die vorgeschlagenen Werte stellen nur eine erste Wegmarke dar, die jährlich überprüft wird. Auch die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Werte sich "dynamisch" entwickeln und damit technologische Fortschritte widerspiegeln werden", wie Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Vorstellung der Werte im Dezember sagte.

Die Debatte, wie viel Bandbreite wann wo verfügbar sein muss, wird sicher ein Dauerbrennerthema bleiben.

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