Es kommt eher selten vor, dass die Wirtschaft ein Bundesgesetz wirklich gut findet. Beim neuen Telekommunikations-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz (kurz: TK-NaBeG) zeigt sich O2-Telefonica-Chef Markus Haas allerdings recht zufrieden. Haas muss mit dafür sorgen, dass in Deutschland die weißen Flecken beim Mobilfunkempfang verschwinden. 99,5 Prozent der Fläche müssen die drei aktuellen Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und eben Telefonica bis 2030 erreichbar machen – mit Internetdownload-Raten von mindestens 50 Mbit pro Sekunde.
Naturschutz nicht mehr wichtiger als Mobilfunk
Wie solle man das schaffen, wenn vier Prozent der Fläche unter Naturschutz stehen, fragt Unternehmens-Chef Haas. Mit dem neuen Gesetz gibt es nun eine Möglichkeit, auch dort Handymasten aufzustellen. Im Papier der Bundesregierung, das im Haus von Digitalminister Volker Wissing (FDP) ausgearbeitet wurde, bekommt die Mobilfunkinfrastruktur das Label "überragendes öffentliches Interesse".
Damit soll das Netz zum Beispiel mit Windrädern rechtlich gleichgestellt werden. Naturschutz ist damit nicht mehr höherrangig. In den letzten Jahren habe man gar nicht mehr erst versucht, Anträge für Masten in Naturschutzgebieten zu stellen, sagt Haas. Jetzt wird das wieder möglich.
Kein Kommentar von Naturschutzverbänden
Man könnte vermuten, dass Naturschützer gegen die neuen Regelungen des TK-NaBeG Sturm laufen. Kritik bleibt allerdings aus. Anfragen von BR24 bei den Verbänden blieben ohne Ergebnis. Weder BUND, noch Nabu oder Greenpeace wollten oder konnten zum neuen Gesetz Stellung beziehen.
Teilweise wussten die Verbände mit dem Gesetz nichts anzufangen. Beim Nabu heißt es wörtlich: "Der Ausbau des Mobilfunknetzes ist leider kein Thema, mit dem wir uns beschäftigen." Allerdings findet man auf der Internetseite des Naturschutzbundes einen Artikel, der die zunehmende Einstufung von Infrastruktur als überragendes öffentliches Interesse kritisiert (externer Link).
Baustart für Mobilfunkmasten auch ohne Genehmigung
Das Gesetz, so wie es bislang vorliegt, soll Genehmigungsverfahren insgesamt beschleunigen. Laut dem Telefonica-Vorsitzendem Haas musste man bislang mindestens acht bis neun Monate warten, manchmal zwei Jahre.
Jetzt können Netzbetreiber mit einem klassischen Mast, wie er zuvor schon genehmigt worden war, auch loslegen, wenn nach zwei Monaten noch kein Go von den Behörden gekommen ist. Der Telefonica-Deutschland-Boss hofft, dass das TK-NaBeG nun auch durch den Bundestag geht und sich nicht weiter verzögert. Nach der Sommerpause soll sich das Parlament damit befassen.
Womöglich besserer Empfang in Zügen
Johannes Schätzel, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, hätte zumindest noch einen Verbesserungsvorschlag. Bislang soll nur der Mobilfunk-Ausbau von besonderem öffentlichen Interesse sein, nicht aber der Ausbau von Glasfaser. Problem dabei: ein Mobilfunkmast im Wald müsste im Prinzip via Glasfaser an das Gesamtnetz angeschlossen werden, damit die Daten wirklich mit Höchstgeschwindigkeit durchkommen.
Gut findet Schätzel dagegen, dass durch das neue Gesetz auch in Tunneln leichter Mobilfunkmasten gebaut werden können. Viele Tunnel sind angeblich so alt, dass sie unter Denkmalschutz stehen. Der könnte vom überragenden öffentliche Interesse übertrumpft werden. Das wäre ein erster Schritt für einen besseren Handyempfang in Zügen.
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