Ein Spieler der Augsburger Panther im Zweikampf
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Augsburger Panther am Puck

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Teilerfolg für Augsburger Panther bei Klage auf Corona-Hilfen

Teilerfolg für Augsburger Panther bei Klage auf Corona-Hilfen

Das Augsburger Verwaltungsgericht hat heute nach eigenen Angaben die Klagen der Augsburger Panther auf Gewährung von rund einer Million Euro Corona-Hilfen abgewiesen. Und doch konnte das DEL-Mitglied einen Teilerfolg erzielen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Kurz vor dem Saisonfinale stehen die Augsburger Panther sportlich - wie schon vergangene Saison - kurz vor dem Abstieg aus der Deutschen Eishockeyliga (DEL). Wirtschaftlich stand noch ein anderer Termin für das Augsburger Eishockey-Unternehmen an. Vor dem Augsburger Verwaltungsgericht klagte die Augsburger Panther Eishockey GmbH auf nicht gezahlte Corona-Hilfen in drei Fällen: Der Klagewert beläuft sich auf rund eine Million Euro. Die Panther dürfen am Ende trotz abgewiesener Klagen doch auf Hilfsgelder in erheblicher Höhe hoffen.

Förderrichtlinien haben sich geändert

Denn laut Gericht haben sich die Richtlinien für die Sportförderung insgesamt inzwischen geändert. Damit dürfen die Panther auf weitere 600.000 Euro aus dem Corona-Fonds hoffen. Die Panther waren gegen die IHK München Oberbayern vor Gericht gezogen und wollten unter anderem für Mietkosten von Wohnungen und Autos ihrer Spieler Corona-Hilfen. Doch diese, urteilte das Verwaltungsgericht, seien nicht erstattungsfähig.

Wohnungen für Spieler bleiben Privatsache

Zwar sei die Anmietung von Privatwohnungen möglicherweise für die Gewinnung auswärtiger Spieler nötig, doch handele es sich um Räume, die ausschließlich privat genutzt würden und diese seien damit nicht förderfähig. Für Gelder der Sportförderung in Höhe von 600.000 Euro kündigte die IHK München Oberbayern dagegen wegen der geänderten Förderrichtlinien einen neuen Bescheid an. Gegen die Urteile können die Verfahrensbeteiligten noch einen Antrag auf Berufung stellen.

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