Unterfränkische Fußballvereine müssen Coronahilfen zurückzahlen
Bildrechte: picture alliance / zb | Kirsten Nijhof
Audiobeitrag

Unterfränkische Fußballvereine müssen Coronahilfen zurückzahlen

Audiobeitrag
> Sport >

Unterfränkische Fußballvereine müssen Corona-Hilfen zurückzahlen

Unterfränkische Fußballvereine müssen Corona-Hilfen zurückzahlen

Niederlage für zwei unterfränkische Regionalligisten – allerdings nicht auf dem Platz, sondern vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg. Der 1. FC Schweinfurt 05 und die Würzburger Kickers hatten gegen die Rückzahlung von Corona-Hilfen geklagt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Vor dem Würzburger Verwaltungsgericht haben der 1. FC Schweinfurt 05 und die Würzburger Kickers eine juristische Niederlage eingesteckt. Dabei ging es um Corona-Überbrückungshilfen, die den Vereinen nur teilweise ausgezahlt wurden oder zurückgezahlt werden sollten. Das bestätigt das Verwaltungsgericht in Würzburg auf Anfrage von BR24.

  • Zum Artikel Drei Jahre Corona: Wie die Pandemie den Sport verändert hat

Die Klage der beiden Regionalligisten hatte sich gegen die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern gerichtet. Diese waren für die Genehmigung der Hilfen zuständig. Bei beiden Vereinen ging es um Hilfen im sechsstelligen Bereich. Die jeweiligen Jahresumsätze hätten laut IHK über den maßgeblichen Vergleichszeiträumen von 2019 gelegen.

Sponsorenleistung als Umsatz verbucht

Strittig ist, ob es im zweiten Halbjahr 2021 zu einem coronabedingten Umsatzrückgang beim 1. FC Schweinfurt 05 gekommen ist. Der Verein hatte diesen im zweiten Halbjahr 2021 geltend gemacht. Die IHK ging dagegen davon aus, dass der Jahresumsatz über dem maßgeblichen Vergleichsumsatz des Jahres 2019 gelegen hatte, sodass die Gewährung von Coronahilfen nicht in Betracht kam.

Diese wurden deshalb nicht ausgezahlt und zum Teil zurückgefordert. Vom Regionalligisten heißt es, dass zwar eine Sponsorenleistung des Hauptsponsors vom 31. Dezember 2021 als umsatz- und gewinnerhöhend eingebucht worden sei. Die regulären Umsatzerlöse im Jahr 2021 seien aber geringer gewesen als im Jahr 2019.

Prüfung ergibt: Umsatzeinbruch zu gering

Bei den Würzburger Kickers ging es um Hilfen für das erste Quartal im Jahr 2022. Eine Nachfrage bei einem prüfenden Dritten habe jedoch ergeben, dass der Umsatzeinbruch zu den jeweiligen Vergleichsmonaten des Jahres 2019 weniger als 30 Prozent betragen habe, sodass nach den Richtlinien eine Hilfe ausscheide, so das Verwaltungsgericht.

Laut den Kickers habe es sich im Februar 2022 um eine Zahlung des DFB für Fernsehrechte gehandelt. Diese seien nach Angaben der Kickers aber ansatzweise für mehrere Monate zu berücksichtigen, sodass der Umsatz geringer gewesen sei. Beide Klagen hat das Verwaltungsgericht in Würzburg abgewiesen.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!