Ab 31. Mai muss sich Tennisprofi Alexander Zverev in Berlin vor Gericht verantworten. Ihm wird Körperverletzung vorgeworfen. Gegen die Geldstrafe in Höhe von 450.000 Euro, die das Amtsgericht Tiergarten im Oktober verhängt hatte, hat Zverev jetzt Einspruch erhoben. Deswegen wird es den Prozess geben.
Gutachten soll Unschuld von Zverev belegen
Zverev soll Mitte 2020 seine Ex-Partnerin Brenda Patea im Verlauf eines Streites körperlich misshandelt haben. Allerdings verwehrt sich Zverev gegen deren Vorwurf und will, so seine Anwälte, "mit allen Mitteln" dagegen vorgehen. Die Anwälte hatten schon im Oktober, als der Strafbefehl über die Geldstrafe vom Gericht bekannt gemacht wurde, mitgeteilt, es gebe ein Gutachten eines Rechtsmediziners, das die Behauptung widerlegt habe. Das Verfahren leide deshalb unter "schwersten Rechtsverstößen". Die Gerichtsentscheidung fiel aber ohne eine Verhandlung, rein nach Aktenlage.
Tennisprofi muss nicht persönlich erscheinen
Für den Prozess sind erst einmal acht Verhandlungstage eingeplant – bis Mitte Juli. Persönlich erscheinen muss Zverev allerdings nicht, so eine Gerichtssprecherin. Da es um einen Strafbefehl gehe, könne sich Zverev durch einen Anwalt vertreten lassen.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für Zverev die Unschuldsvermutung.
Mit Informationen von dpa
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