Am 1. September ist der meteorologische Herbstanfang, und damit endet auch die Sommerpause. Parlamente, die meisten Beschäftigten und Kindergartengruppen kommen wieder zusammen und draußen wird es allmählich früher dunkel. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es im September zudem einige Änderungen.
Weg zur Organspende soll vereinfacht werden
Ob jemand nach dem Ableben Organe spenden möchte, dürfen in Deutschland alle selbst entscheiden. Derzeit gilt hierzulande die Zustimmungsregelung, sprich: Die 2.877 Organe, die im vergangenen Jahr in Deutschland gespendet wurden, durften nur entnommen werden, weil so einem Schritt vorher aktiv per Organspendeausweis zugestimmt worden war.
Dieser Ausweis musste zudem auffindbar und unterschrieben sein, sonst hätte er nicht gegolten. Übrigens entstammten die Organe von gerade einmal 965 Spenderinnen und Spendern.
Organspende-Absicht in der Krankenkassen-App hinterlegen
Weil derzeit aber etwa 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan warten, soll der Weg zur Organspende erleichtert werden. Wer sich bereiterklärt, zu den Organspenderinnen und -spendern zu gehören, soll diese Absicht in seiner Krankenkassen-App hinterlegen können. Dort ist für alle Versicherten die ePA (elektronische Patientenakte) hinterlegt, auf die perspektivisch auch Krankenhäuser Zugriff haben sollen.
Ob die Einführung dieser Funktion wie geplant bis Ende September flächendeckend funktioniert, ist noch nicht absehbar. Aber bei einigen großen Kassen wie der TK oder der AOK können die Versicherten ihren Wunsch bereits hinterlegen. Wie viele das schon getan haben, dazu gibt es laut Krankenkassenvereinigungen keine Zahlen.
Bereits seit März gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sich online über das Organspende-Register zu registrieren. Allerdings ist dafür die AusweisApp notwendig. Bis August 2024 haben sich dort knapp 150.000 Menschen registriert.
Abschlussrechnung für Corona-Soforthilfen steht an
Unternehmerinnen und Unternehmer, die während der Corona-Pandemie finanzielle Unterstützung bekommen haben, müssen bis zum 30. September ihre Abschlusserklärung abgeben. Die Unterlagen müssen über eine Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei eingereicht werden.
Erst nach der Prüfung durch das Finanzamt wird entschieden, ob Nach- oder Rückzahlungen anstehen. Das Fristende wurde schon einmal verschoben, weil zum Anfang des Jahres absehbar geworden war, dass längst nicht alle Unternehmen bereits ihre Erklärungen abgegeben haben.
Steuererklärung 2023 muss eingereicht werden
Und wo wir schon bei Fristen und Zahlenjonglage sind: Am 2. September endet die Abgabefrist für die verpflichtende Einkommensteuer-Erklärung für das Steuerjahr 2023, bei der kein Steuerberater unterstützt. Wer ein Jahreseinkommen von mehr als 10.908 Euro hat, für den lohnt sich eine Erklärung in der Regel, denn im Schnitt bekommen Steuerpflichtige etwa 1.000 Euro zurückgezahlt.
Was sonst noch wichtig wird:
- Wer die fossile Heizung rausschmeißt und stattdessen Erneuerbare installiert, der kann bis zu 70 Prozent staatliche Förderung bekommen. Gerade ist wieder eine neue Förderrunde gestartet.
- Am Sonntag, 8. September, ist der Tag des offenen Denkmals. Auch in Bayern gibt es einige Touren und Führungen.
- Am 10.09. beginnt in Bayern das neue Schuljahr.
- Am 12.09. ist wieder der bundesweite Sirenentest-Tag, an dem Handys um elf Uhr einen Probealarm abgeben.
Dieser Artikel ist erstmals am 29. August 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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