Wärmepumpe neben Hauswand
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Daniel Reinhardt
Audiobeitrag

Wärmepumpe: Jetzt können alle Eigentümer Förderung beantragen

Audiobeitrag
> Wirtschaft >

Wärmepumpe: Jetzt können alle Eigentümer Förderung beantragen

Wärmepumpe: Jetzt können alle Eigentümer Förderung beantragen

Moderne Wärmepumpe statt alter Gas- und Ölheizung: Für den Austausch ist nun die dritte Förderrunde des Heizungsgesetzes gestartet. 30 bis 70 Prozent Zuschuss sind per Antrag bei der Förderbank KfW möglich. Was gilt für wen?

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Ab sofort können alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen und Häusern staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen. Denn die dritte Förderrunde des Heizungsgesetzes ist gestartet. Damit ist es jetzt auch Unternehmen und Kommunen sowie Besitzerinnen und Besitzern vermieteter Einfamilienhäuser möglich, einen Antrag bei der staatlichen Förderbank KfW zu stellen.

Wärmepumpe: 30 bis 70 Prozent der Kosten werden übernommen

Bislang konnten nur private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften eine Förderung erhalten. Ziel der Bundesregierung ist, dass alte Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundliche Alternativen ausgetauscht werden.

Mindestens 30 Prozent der förderfähigen Kosten werden übernommen, maximal sind bis zu 70 Prozent möglich. Das hängt unter anderem vom Einkommen der Eigentümer ab und davon, wie früh sie mit dem Austausch begonnen haben. Bei einem Einfamilien­haus werden Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäuser sind es mehr.

Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro haben, ist zusätzlich zur Grundförderung (30 Prozent) ein Einkommens-Bonus von 30 Prozent möglich. Hinzukommen können auch ein "Effizienzbonus" und ein "Klimageschwindigkeitsbonus" (externer Link). Gedeckelt ist der Zuschuss aber bei 70 Prozent.

Bei Förderzusage: 36 Monate Zeit für den Einbau der Wärmepumpe

Die Antragsstellung ist online über das Kundenportal "Meine KfW" [externer Link] möglich. Die Zusage erfolgt den Angaben zufolge "bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten" innerhalb weniger Minuten. Werden die Fördermittel bewilligt, haben die Verbraucherinnen und Verbraucher 36 Monate Zeit für den Einbau einer Wärmepumpe oder eines anderen förderfähigen Heizungssystems.

Geschäft mit Wärmepumpen ist eingebrochen

Seit Förderbeginn Ende Februar sind laut Ministerium 93.000 Zusagen erteilt worden. Der Absatz von Wärmepumpen war aber zuletzt eingebrochen, wie der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) Ende Juli mitteilte. Verkauft wurden im ersten Halbjahr 90.000 Geräte, ein Minus von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Das vergangene Jahr war hingegen noch ein Rekordjahr für den Verkauf von Wärmepumpen gewesen. Das Heizungsgesetz schreibt vor, dass seit diesem Jahr jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das gilt nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Bereits eingebaute Heizungen können vorerst weiter betrieben werden.

Der BDH erwartet durch die Fördermöglichkeit für weitere Gruppen eine Zunahme der Zusagen. "Wir sind daher vorsichtig optimistisch, dass die zweite Jahreshälfte besser verläuft als die erste", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Der Verband rechnet bis zum Jahresende trotzdem mit einem Absatz von maximal 200.000 Wärmepumpen.

Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Passage zu den Förderhöhen präzisiert, um zu erklären, wie 70 Prozent Zuschuss möglich sind. Vielen Dank für die Hinweise unserer User.

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!