Viel Neues aus der EU: Das ändert sich 2023 für Verbraucher
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Viel Neues aus der EU: Das ändert sich 2023 für Verbraucher

Viel Neues aus der EU: Das ändert sich 2023 für Verbraucher

Im Jahr 2023 ändert sich einiges. BR24 stellt die wichtigsten Neuerungen vor. Heute: Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft am .

Viele Regelungen, die den Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher betreffen, kommen inzwischen aus Brüssel. Die EU sorgt im neuen Jahr zum Beispiel dafür, dass Verbandsklagen noch durchsetzungsfähiger werden und dass das Lieferkettengesetz kommt. Von Bundesebene kommen Entscheidungen zum Tierwohl – und natürlich die Strom- und Gaspreisbremse.

Strom- und Gaspreisbremse kommt

Die Strom- und Gaspreisbremse kommt. Erstmals soll sie im März 2023 greifen – dann allerdings rückwirkend auch für Januar und Februar. Allerdings gilt die Bremse nicht für den gesamten Energieverbrauch, sondern nur für die ersten 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. So sollen Haushalte zum zusätzlichen Sparen angeregt werden.

Der Gaspreis wird für Privathaushalte auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Beim Strompreis gilt die Obergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde – ebenfalls für einen sogenannten Basisverbrauch von 80 Prozent. Der derzeitige Durchschnittspreis liegt um die 43 Cent pro Kilowattstunde.

Das 49-Euro-Ticket ist geplant

Das Deutschlandticket soll voraussichtlich im Frühjahr erhältlich sein. Das ermöglicht dann für monatlich 49 Euro jede Verbindung im Nahverkehr, damit mehr Menschen auf die Schiene umsteigen. Gefördert wird das durch eine Milliarde Euro aus Bundesgeldern, die zeitgleich auch den Regionalverkehr finanziell stützen sollen. Diese Mittel sollen jährlich um drei Prozent erhöht werden.

Fernverkehrsreisende haben zudem künftig bessere Chancen darauf, ihr Fahrrad mitnehmen zu dürfen: Neue oder umgerüstete Züge müssen Platz für mindestens vier Fahrräder haben. Und aus der EU kommen zusätzlich neu gefasste Fahrgastrechte, die es ab Juni 2023 erlauben, dass die Bahn keine Ersatzzahlungen mehr leisten muss, falls Züge wegen des Wetters, wegen Naturkatastrophen, Pandemien oder wegen eines Suizids ausfallen oder Verspätung haben.

EU-Verbandsklage wird möglich

Wenn viele Verbraucherinnen und Verbraucher sich zusammenschließen, um ihr Recht einzuklagen, dann können sie künftig auch direkt Ansprüche geltend machen. Bisher gab es in Deutschland nur die sogenannte Musterfeststellungsklage, mit der tatsächlich ausschließlich festgestellt wurde, ob eine Gruppe von Menschen innerhalb eines Musters – also Vorgehens – Unrecht erfahren hat. Die jeweiligen Ansprüche auf Schadenersatz oder ähnliches mussten im Nachgang einzeln vor Gericht erstritten werden.

Dieser Zwischenschritt wird nun mit der EU-Verbandsklage abgeschafft. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich also an entsprechende Verbände oder Interessenvertretungen wenden und für sich eine Lösung erstreiten lassen.

Und sonst noch:

  • Das Lieferkettengesetz kommt – voraussichtlich. Unternehmen, die mehr als 3.000 Beschäftigte haben, sind dann verpflichtet, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren. Zum Jahresende hatte die Union hier noch einen Antrag auf Aussetzung gestellt.
  • Restaurants und Schnellimbisse sind verpflichtet, neben den To-Go-Verpackungen zum Wegwerfen auch Mehrweg-Verpackungen mit Pfand anzubieten. Ein Verein versucht bereits, das drohende Pfand-Chaos zu beseitigen.
  • Die Staatliche Tierhaltungskennzeichnung startet. Frisches Schweinefleisch aus dem Supermarkt wird so gekennzeichnet, dass für die Kundschaft ersichtlich ist, wie das Schwein gehalten wurde: Bio, Auslauf/Freiland, Frischluftstall, Stall+Platz oder nur Stall.
  • Bestimmte Gas- und Kernenergie-Tätigkeiten in der EU werden in Geldanlageprodukten als 'Nachhaltig' eingestuft. Die entsprechenden Taxonomie-Regelungen hatten für Diskussionen gesorgt.

Mit Informationen von dpa, AFP und Reuters.

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