Ein Mann sitzt an einem Computer in einem Großraumbüro
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2025 wird für viele Beschäftigte sicher kein leichtes Jahr. Viele Firmen bauen Personal ab. Deutliche Gehaltssteigerungen sind unwahrscheinlich.

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Das ändert sich 2025 für Arbeitnehmer und Unternehmen

Das ändert sich 2025 für Arbeitnehmer und Unternehmen

2025 wird für viele Beschäftigte in Deutschland sicher kein leichtes Jahr. Firmen bauen Personal ab. Deutliche Gehaltssteigerungen sind unwahrscheinlich. Und was die neue Regierung plant, bleibt abzuwarten. Einiges steht aber schon fest.

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Das Tarifarchiv der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat nachgerechnet: demnach laufen die Tarifverträge für etwa 7,5 Millionen Beschäftigten im neuen Jahr aus. Neue Verhandlungen stehen an. Gleich im Januar bei der Deutschen Post, dem folgt der Öffentliche Dienst vom Bund und den Kommunen mit Kitas, Müllabfuhr, Kliniken und dem Nahverkehr in Bayern. Im März dann verhandelt die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, EVG, mit der Bahn für ihre Mitglieder.

Tarifrunden unter schlechten Vorzeichen

Die Lokführergewerkschaft GDL ist diesmal außen vor – ihr Tarifvertrag mit der Bahn läuft noch länger. Das gilt auch für die größte Branche, die Metall- und Elektroindustrie. Da Prognosen für nächstes Jahr höchstens ein kleines Wachstum der Wirtschaft sehen, dürften sich die Gewerkschaften am Verhandlungstisch schwertun.

Die Beschäftigten wiederum bekommen nach wie vor zu spüren, dass Preise im Alltag zwar nicht mehr so steigen, aber weiterhin hoch sind. Die Tarifrunden dürfte das belasten – Streiks nicht ausgeschlossen.

Mehr Mindestlohn – nicht mehr Bürgergeld

Seit nun schon zehn Jahren gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn. Der steigt zum 1. Januar – von 12,41 stündlich auf 12,82 Euro. Das gilt allerdings nicht für Auszubildende oder die meisten Praktikanten. Der Mindestlohn dürfte auch im Wahlkampf eine Rolle spielen.

SPD und Grüne wollen ihn auf 15 Euro erhöhen. Allerdings ist dafür eigentlich nicht der Gesetzgeber zuständig, sondern laut Mindestlohngesetz eine eigene Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die entscheidet bis zum Juni, wie weit die unterste Lohngrenze ab 2026 angehoben wird. Sie orientiert sich dabei an den letzten Tarifabschlüssen – die 2024 insgesamt ein Reallohnplus von 3,2 Prozent im Schnitt brachten. Auf der anderen Seite hat die Kommission auch die schlechte wirtschaftliche Lage im Blick.

Mit dem Mindestlohn steigt auch die Einkommensgrenze im Minijob, und zwar von 538 auf 556 Euro im Monat. Wer den gesetzlichen Mindestlohn bekommt, darf laut DGB bis zu 43 Stunden im Monat – oder zehn Stunden pro Woche abschlagsfrei arbeiten. Wird ein höherer Lohn als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gezahlt, sinkt die Anzahl der möglichen Arbeitsstunden im Minijob entsprechend.

Das Bürgergeld steigt nicht. Es bleibt bei einem Regelsatz von 563 Euro im Monat für eine alleinstehende Person, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft erhält 1.012 Euro.

Belastung durch höhere Sozialabgaben

In buchstäblich letzter Minute haben Bundestag und Bundesrat noch ein Entlastungspaket für die Bürgerinnen und Bürger beschlossen. Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer 2025 wird um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben. Oberhalb davon werden die Eckwerte um 2,6 Prozent nach oben gesetzt. Das soll verhindern, dass Beschäftigte bei Lohnerhöhungen steuerlich anders eingestuft werden und das Lohnplus in Folge verbraucht ist. Auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag werden erhöht. Das monatliche Kindergeld wird nächstes Jahr um fünf Euro auf 255 Euro gesteigert.

Dem stehen aber bei vielen höhere Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung gegenüber. So steigt zum 1. Januar der Satz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte, auf dann bundeseinheitlich 3,6 Prozent. Anders lassen sich die hohen Ausgaben nicht finanzieren – erklärt die Politik. Wohlfahrtsverbände mahnen eine Reform und einen Bundeszuschuss an.

Auch das Thema Gesundheit wird teurer: Die meisten Krankenkassen erhöhen ihre Sätze deutlich.

Die höheren Sozialabgaben sind auch ein Problem für viele Firmen: Sie müssen die Hälfte des Satzes mittragen – ihre Beschäftigten die andere Hälfte.

Zahl der Arbeitstage sinkt

2025 ist anders als 2024 kein Schaltjahr – das bedeutet etwas weniger Arbeitstage. Das Statistische Bundesamt hat nachgerechnet und kommt auf 248,1 Arbeitstage – 0,7 weniger als 2024. Das liegt nicht nur daran, dass es keinen 29. Februar gibt.

Das liegt auch daran, dass etliche Feiertage diesmal nicht auf ein Wochenende fallen. Der 3. Oktober zum Beispiel ist ein Freitag – Weihnachten von Mittwoch bis Freitag. Mit entsprechenden Brückentagen lassen sich die Ferien so verlängern, ohne zu viele Urlaubstage vom Kontingent aufbrauchen zu müssen.

Im Video: Was ändert sich 2025 für Verbraucher?

Zum Jahreswechsel stehen immer viele Neuerungen an und die sind oft mit höheren Preisen verbunden. Diesmal erhöht sich die sogenannte Umweltsteuer deutlich.
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Zum Jahreswechsel stehen immer viele Neuerungen an und die sind oft mit höheren Preisen verbunden.

Dieser Artikel ist erstmals am 30. Dezember 2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.

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